Eigenbeteiligung an Zusatzversorgungskasse: Stellungnahme der Kirchengewerkschaft Niedersachsen

Griff_ins_PortemonnaieLiebe Kolleginnen und Kollegen,

in dieser Woche startet die heiße Phase zum Vorhaben der Landeskirche Hannovers, die angestellten ArbeitnehmerInnen an der Finanzierung ihrer eigenen betrieblichen Altersvorsorge zu beteiligen. Morgen trifft sich das Kolleg und berät darüber, ob ein Eilgesetz vorangetrieben werden soll, das noch im Rahmen der Herbstsynode 2015 einen Lohnabzug zur Deckung der ZVK-Zusatzversorgung möglich macht.

Wir haben das Schreiben des Landeskirchenamts Hannover vom 13.05.2015 veröffentlicht und von den offensichtlichen Widersprüchen zum gern zititerten Gedanken der „Dienstgemeinschaft“ bei der Kirche berichtet. Für unsere Transparenz haben wir viel Zuspruch aus MAVen und den kirchlichen Einrichtungen bekommen. Wir möchten weiterhin gemeinsam mit Euch dafür sorgen, dass die Kirche ein guter Arbeitgeber wird und das Gute – unter Anderem ein solidarisches Miteinander – bestehen bleibt.

Um das schlagkräftig und überzeugend tun zu können, sind wir auf möglichst viele Mitglieder bei der Kirchengewerkschaft Niedersachsen angewiesen. Wir möchten diejenigen von Euch, die schon Mitglieder sind, hiermit herzlich bitten, noch vor der Sommerpause weitere UnterstützerInnen für unsere Arbeit zu gewinnen – und natürlich alle Nichtmitglieder auffordern, jetzt einzutreten.

Die EKD und ihre Gliedkirchen haben sich dafür entschieden, entweder durch Kirchengemäße Tarifverträge oder durch die Arbeitsrechtskommissionen im Rahmen des „Dritten Weges“ über eine Ausgestaltung aller Entgeltfragen und damit auch der Zusatzversorgung zu verhandeln. Uns ist daran gelegen, auch im Bereich der Landeskirche Hannovers nur dann Verantwortung für die Arbeitsverhältnisse zu übernehmen, wenn wir „im Guten wie im Schlechten“ ein Recht auf Mitgestaltung haben.

Heute haben wir nun eine eigene Stellungnahme abgegeben. Wir haben uns direkt an Herrn Landesbischof Meister gewandt, der dem Kirchensenat vorsteht. Mit einer Stellungnahme direkt zu seinen Händen verknüpfen wir die Hoffnung, dass unser Landesbischof als guter Moderator und Vorgesetzter des Landeskirchenamtes eingreift: um das Kirchengesetz zur Ermächtigung der Erhebung eines Arbeitnehmeranteils zur betrieblichen Altersvorsorge ihrer 23.000 Beschäftigten abzuwenden.

Anbei als PDF-Datei unsere Stellungnahme an den Kirchensenat vom 22.06.2015

 

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