Tagesfortbildung zur „Überleitung vom TV-L zum TVöD im Erziehungsbereich“

2016_11_23_einladung-hannover-1Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 1. Januar 2017 ist es soweit, die Beschäftigten aus dem Kita-Bereich werden in den kommunalen Tarif (TVöD) übergeleitet. Hierzu gibt es viele Fragen zur Überleitung. Die Kirchengewerkschaft-Niedersachen bietet Euch am 22. November 2016 in Oldenburg und am 23. November 2016 in Hannover eine Fortbildung zu diesem Thema an. Als Referentin haben wir die GEW-Tarifexpertin Ilse Schaad gewinnen können.

Ziel des Seminars ist es, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer souveräner mit den neuen Tarifbestimmungen umgehen können.

Die Kosten für die Tagesfortbildung betragen 95.- Euro inklusive Verpflegung und Seminarunterlagen. Anmeldungen zur Fortbildung sind bis zum 17.11.2016 möglich.

Tagesfortbildung zur „Überleitung vom TV-L zum TVöD im Erziehungsbereich“ in Oldenburg – hier unsere Fortbildungsausschreibung mit Anmeldebogen!

Tagesfortbildung zur „Überleitung vom TV-L zum TVöD im Erziehungsbereich“ in Hannover – hier unsere Fortbildungsausschreibung mit Anmeldebogen!

Eilmeldung: Tarifeinigung für die Beschäftigten der evangelischen Kirchen

TarifeinigungNur eine Woche nachdem 1.400 Beschäftigte eine äußerst beeindruckende Demonstration zur Synode durchführten, in der sie die ausstehende Tariferhöhung  von 2,3 % rückwirkend zum 01. März 2016 und die Bezahlung nach dem Kommunal-Tarif (TVöD) gefordert hatten, ist es in der Sizung der Arbeits- und Dienstrechlichen Kommission (ADK) zu einer Tarifeinigung gekommen.

Das Foto zeigt links Dr. Lehmann, Sprecher der Arbeitgeberseite und rechts den Sprecher der Arbeitnehmerseite Thomas Müller.

Dies sind die Eckpunkte der Einigung:

Rückwirkende Tariferhöhung für alle Kirchenbeschäftigten: Die Beschäftigten auch der Ev.-luth. Landeskirche erhalten die Tariferhöhung von 2,3 %, mindestens 75 € rückwirkend zum 01.03.2016. Die Nachzahlung für dann fünf Monate wird mit den Juli-Gehältern ausgezahlt.

Arbeitnehmerbeteiligung an der Zusatzverssorgung (ZVK): Eine  hälftige Arbeitnehmerbeteiligung des vier Prozent übersteigenden Umlagesatzes (zurzeit 4,8 %) wird ab 01.01.2017 zur Stabilisierung der kirchlichen Betriebsrenten erhoben. Diese Regelung gilt bis zu einem eventuellen Umlagesatz von maximal 6 %.

Für den Erziehungsdienst erfolgt ab 01.01.2017 eine Bezahlung nach Kommunaltarif. Über eine Einbeziehung des Sozialdienstes wird in der nächsten ADK-Sitzung weiter verhandelt.

Noch keine Einigung konnte über den zukünftigen Leittarif für die kirchlichen Beschäftigten erreicht werden. Während die Arbeitnehmerseite den vollständigen Wechsel zum Kommunaltarif (TVöD) fordert, wollen die Arbeitgeber zurzeit noch beim TV-L bleiben.

Gerechte Bezahlung: Demo zur Synode am 26.05.2016 angemeldet

Um Gottes willenWährend sich überall im Land Arbeitgeber und Gewerkschaften einigen, meinen einige Verantwortliche der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers den 23.000 Beschäftigten zeigen zu können, wo ihrer Meinung nach der Hammer hängt. Ohne jede Rechtfertigung verweigern sie den Beschäftigten die fällige Tariferhöhung von 2,3 %, mindestens 75 Euro zum 01.03.2016.

Dabei ist diese Tariferhöhung als solche gar nicht strittig. Diese Tariferhöhung, in den Partnerkirchen von Oldenburg und Braunschweig längst beschlossen, wird zurückbehalten, um einen Eigenanteil der Beschäftigten trotz voller Kirchenkassen zu erzwingen. Die „Argumente“ für den Eigenanteil der Arbeitnehmer sind beliebig und wechseln ständig: Mal können die kirchlichen Anstellungsträger nicht zahlen (Frau Dr. Springer), mal ist der Haushalt defizitär, so Dr. Krämer, der nicht einmal davor zurückschreckte, die Kosten für die Flüchtlinge als Argument für den Eigenteil ins Feld zu führen oder es sei nur gerecht gegenüber den Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes (Dr. Lehmann), weil sonst die kirchlichen Beschäftigten besser gestellt seien. Dazu und zu der unzureichenden Information der Synode werden wir noch vortragen.

Die Arbeitnehmerorganisationen weisen dagegen daraufhin, dass eine Beschäftigung zu kirchlichen Tarifen zu erheblichen monatlichen Lohneinbußen führt: ADK-Info 2016_04_28.

Die kirchlichen Arbeitgeber scheinen in einer anderen Welt als die kirchlichen Arbeitnehmer zu leben. In der angeblichen Dienstgemeinschaft scheint es leider erhebliche Klassenunterschiede zu geben (siehe Karikatur), die privatrechtlich Beschäftigten werden zurzeit recht „mies“ behandelt. Wer kann an der Verschlechterung der Arbeitsbeziehungen in einer Zeit des sich verschärfenden Fachkräftemangels ein Interesse haben?

Dagegen darf in unserem Land wegen der Privilegierung der Kirchen leider nicht gestreikt werden. Offen steht uns aber die Form der Demonstration in unserer Freizeit. Die gemeinsame Demo der Kirchengewerkschaft Niedersachsen und des VkM Hannover am 26.05.2016 vom Hauptbahnhof zur Synode ist angemeldet: Versammlungsanzeige Kirchengewerkschaft Niedersachsen.

Bitte teilt mit, wenn ihr teilnehmen wollt. Wir müssen hoffentlich die Zahl der Demonstrierenden nach oben korrigieren!

Wir sind es wert, dass wir anständig von der kirchlichen Obrigkeit behandelt und gerecht bezahlt werden!

TVöD-Übernahme sofort! Kirchengewerkschaft Niedersachsen lädt zu Veranstaltungsreihe ein

TVöD-VeranstaltungenWir setzen uns für die sofortige Übernahme des wesentlich besseren kommunalen Tarifs für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes ein. Dazu möchten wir Sie und Euch zur Teilnahme an Veranstaltungen ganz in der Nähe einladen.

Eine erste Veranstaltung zur Übernahme des TVöD auch für den Sozial- und Erziehungsdienst in kirchlicher Trägerschaft hat in Hannover stattgefunden. Den Beschäftigen und uns ist klar, dass eine Gehaltsdifferenz von 400 EUR (ErzieherInnen) und 700 EUR (Kita-Leitungen) brutto pro Monat einen Wechsel weg von der Kirche und hin zu kommunalen Kitas wahrscheinlich werden lässt. Wir müssen verhindern, dass uns der allgemeine Fachkräftemangel und die Personalsorgen bei der Kirche zur Schließung von Gruppen und ganzen Einrichtungen zwingen. Wir müssen im Gehalt mitziehen, um beim Kampf um ausgebildete Nachwuchskräfte mitbieten zu können. Doch auch die erfahrenen Kräfte haben natürlich eine gerechte Bezahlung verdient!

Dafür brauchen wir, die Kirchengewerkschaft Niedersachsen, von den Beschäftigten der evangelischen Kitas ein klares Verhandlungsmandat, um gegenüber dem Arbeitgeber die Angleichung der Löhne zu fordern und … weiterlesen

Solidaritätsplakate für die Kirchen-Kitas in Niedersachsen

Kita-Plakate_Streik_2015Wir haben auf Wunsch unserer Kolleginnen und Kollegen aus den evangelischen Kitas acht verschiedene Solidaritätsplakate entwickelt. Sie sollen die Streikenden des Öffentlichen Dienstes unterstützen und zeigen, dass wir alle gemeinsam für eine bessere Bezahlung im Sozial- und Erziehungsdienst stehen!

Die Plakate dürfen in jeder kirchlichen (und natürlich auch jeder nicht-kirchlichen) Einrichtung ausgehängt werden. Keine Superintendentin, kein Kirchenvorstand und auch kein Pastor darf sie abhängen oder eine Entfernung veranlassen, da wir ein Zugangsrecht zu allen kirchlichen Einrichtungen haben. Wie eine Einrichtung aus Hannover schon plakatiert hat: „Wir streiken still!“ Probiert es aus und unterstützt uns – und die KollegInnen, die für eine TVöD-Höhergruppierung kämpfen!

 

Hier sind die Plakate auch als PDF zum Ausdrucken:
Plakat_1, Plakat_2, Plakat_3, Plakat_4, Plakat_5, Plakat_6, Plakat_7, Plakat_Dankelied

SuE_Plakat_Danke SuE_Plakat2 SuE_Plakat3 SuE_Plakat5 SuE_Plakat6 SuE_Plakat4

Radiointerviews zur Solidarität mit den Streikenden der kommunalen Kitas!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zur Zeit findet der große bundesweite Streik in den kommunalen Kitas und dem übrigen Sozial- und Erziehungsdienst statt. Natürlich wird auch nachgefragt, ob auch die 10.000 ErzieherInnen und SozialarbeiterInnen in den evangelischen Einrichtungen in Niedersachsen hiervon betroffen sind. Wir sagen: Ja, sie sind betroffen. Warum aber – wenn sie betroffen sind – gehen sie zur Arbeit? Hierzu führte der Evangelische Kirchenfunk Niedersachsen, bei dem auch das Copyright liegt, zwei Radiointerviews mit unseren Vorsitzenden Werner Massow und mit der stellvertretenden Vorsitzenden Christel Orb-Runge, die wir Euch hier auf unserer Internetseite präsentieren dürfen.

Haben die beiden hier auch in Eurem Sinne gesprochen? Dann macht diesen Artikel bitte weiter bekannt! Und macht mit in der Kirchengewerkschaft Niedersachsen, wenn ihr auch besser bezahlt werden wollt.

Eure Kirchengewerkschaft Niedersachsen

Tariferhöhung im Öffentlichen Dienst – wir sind zur Übernahme bereit!

Einigung in Potsdam: Am 28.03.2015 hätte symbolisch weißer Rauch über Potsdam aufsteigen können. In der vierten Verhandlungsrunde gab es ein Ergebnis in den Tarifverhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes der Länder: „Danach werden die Tarifgehälter in zwei Schritten angehoben: rückwirkend zum 01.03.2015 steigen sie um 2,1 Prozent, zum 01.03.2016 erfolgt ein weiterer Anhebungsschritt um 2,3 Prozent, mindestens aber um 75 EUR pro Monat. (…) Um die Leistung der Zusatzversorgung auch bei steigender Lebenserwartung zu sichern, werden die Beiträge zur Zusatzversorgung des Bundes und der Länder (VBL) im Westen zum 01.07.2015 um 0,2 Prozent und in den beiden Folgejahren um jeweils 0,1 Prozent erhöht.“ (ver.di-Pressemitteilung vom 28.03.2015). Die ursprüngliche Forderung der Gewerkschaften war noch vor Beginn der Verhandlungsrunde eine Entgelterhöhung von 5,5 Prozent, mindestens 150 EUR monatlich. Ob dieses Tarifergebnis so wirksam wird, hängt noch von einer Mitgliederbefragung der Gewerkschaften ab!

Viele Fragen erreichen uns seitdem: Wann bekommen die kirchlichen Beschäftigten in Niedersachsen auch was von der Tarifsteigerung ab, wann übernimmt die ADK, an der die Kirchengewerkschaft Niedersachsen beteiligt ist, das Tarifergebnis? Gibt es nun erstmals auch eine Eigenbeteiligung der Beschäftigten an der … weiterlesen