Die grundsätzlichen rechtlichen Voraussetzungen sind für
folgende Tätigkeitsbereiche erfüllt:
- im Gesundheitsdienst,
- in der
Wohlfahrtspflege oder
- in einem Laboratorium
tätig oder
- durch eine andere
Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt waren.
Der Verdacht
auf das Vorliegen einer Berufskrankheit nach Nr. 3101 bei einer in den
genannten Bereichen tätigen versicherten Person ist in folgenden zwei
Konstellationen begründet:
- Eine Infektion mit
Covid-19 ist mittels PCR-Test nachgewiesen.
- Ein positiver PCR-Test
liegt zwar nicht vor, aber die versicherte Person hatte bei Ausübung ihrer
versicherten Tätigkeit direkten Kontakt zu einer wahrscheinlich oder bestätigt
mit Covid-19 infizierten Person und nach diesem Kontakt sind innerhalb der
Inkubationszeit Symptome aufgetreten, die auf eine Covid-19 Erkrankung
hinweisen. Ein direkter Kontakt ist insbesondere bei pflegerischer Tätigkeit an
der Indexperson, bei körperlicher Untersuchung der Indexperson oder bei Umgang
mit Atemwegssekret oder anderen Körperflüssigkeiten gegeben.
Wichtig ist eine schnelle
Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige über Mitarbeitende, die positiv auf Covid-19
getestet wurden! Das positive Testergebnis
soll der Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige des Arbeitgebers oder der
Arbeitgeberin beigefügt werden.
Häufig liegen Mitarbeitenden nur telefonische Informationen
des Gesundheitsamtes über positive Testergebnisse vor. In dem Fall kümmert sich
die BGW um eine schriftliche Bestätigung des positiven Testergebnisses.
Bitte geben Sie dafür in der
Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige an, durch welche Institution (z. B.
zuständiges Gesundheitsamt an welchem Ort?) oder ärztliche Praxis die Testergebnisse
kommuniziert wurden.
Da die Kindertagesstätten zum Bereich der Wohlfahrtspflege gehören, werden die dort Beschäftigten von dieser Regelung erfasst.
Hier finden Sie nähere Ausführungen:
https://www.bgw-online.de/DE/Home/Branchen/News/Coronavirus_node.html
Wir bedanken uns bei der Koordinatorin für Arbeitssicherheit im Landekirchenamt der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers Frau Veronika Stein für diese wichtige Information.