Bericht über die ADK-Klausur am 15./16.1.2020 in Hildesheim

Im Wettbewerb um Fachkräfte wollen sie ganz vorne mitspielen: Die Mitglieder der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission der konföderierten Kirchen in Niedersachsen (ADK) verständigten sich auf einer Klausurtagung über gemeinsame Ziele und konkrete Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften für den kirchlichen Dienst. Da die ADK paritätisch von der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite besetzt wird, konnten beide Interessengruppen ihre jeweiligen Überlegungen einbringen. Aufgabe der ADK ist es, die Tarife für die rund 35.000 Mitarbeitenden der konföderierten Kirchen in Niedersachsen zu beschließen und eigene tarifliche Bestimmungen für die Besonderheiten des kirchlichen Dienstes zu entwickeln.

„Zur Personalgewinnung brauchen wir attraktive Arbeitsbedingungen und eine Kultur, die die Motivation der Beschäftigten stärkt“ – lautet das gemeinsame Fazit der Tagung. Eine faire Entlohnung, verlässliche Beschäftigungsverhältnisse und eine gelingende Balance zwischen Arbeit und Privatleben sind dafür unverzichtbar, so die Mitglieder der ADK.

Konkret wird die Kommission daher über eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit verhandeln, gelingende Konzepte der Personalentwicklung, auch aus dem außerkirchlichen Bereich, in den Blick nehmen und Maßnahmen entwickeln, die das evangelische Profil der Dienststellen und Einrichtungen stärken. „Unsere christlichen Werte sind eine Sinn- und Kraftquelle, die wir wie wohl kein anderer Arbeitgeber anzubieten haben“, halten die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter*innen fest. Einführungswochen und Fortbildungen zur christlichen Identität und Kultur sollen nach dem Willen der ADK-Mitglieder die Dienstgemeinschaft der kirchlichen Mitarbeiterschaft stärken.

Um den evangelischen Kirchen auf dem Arbeitsmarkt eine sichere Wettbewerbsposition zu verschaffen, wollen die Mitglieder der ADK künftig mehr als bisher eigene Impulse setzen, auch an die kirchenleitenden Organe.

ADK: Stufengleiche Überleitung der Kita-Beschäftigten in den Kommunaltarif

ADKJetzt ist es in trockenen Tüchern: Die stufengleiche Überleitung der Kita-Beschäftigten führt zu deutlichen Gehaltsverbesserungen ab dem neuen Jahr 2017.

Die Arbeitgeberseite konnte sich noch nicht entschließen auch den Sozialbereich einzubeziehen. Dadurch bleiben die Sozialarbeiter und -pädagogen sowie die pädagogischen Fachkräfte in der Schulbetreuung außen vor. Das darf nicht so bleiben! MEHR:  adk-info-2016_09_08

Weiterverhandelt wird auch noch über die Überleitung der Heilpädagoginnen und anderer Beschäftigten der „kleinen EG 9“ sowie über die Eingruppierung von Kita-Leiterinnen mit I-Gruppen, Krippen und Horten, die wegen der pädagogischen Differenzierung weniger Kinder aufnehmen können. Dabei geht es nicht um die bestehende Besitzstandssicherung, sondern vor allem um erhebliche Nachteile bei der Eingruppierung neuer Leitungen.

Auch die Eingruppierung der pädagogischen Leitungen muss dem Gesamtgefüge der Eingruppierung folgend angehoben werden.

Völlig unverständlich bleibt, dass auch bei der Eingruppierung der Diakoninnen und Diakonen noch weitere Verzögerungen auftraten. Hier waren die Arbeitgeber nicht einmal bereit, zu erklären, warum die ausverhandelten Änderungen noch nicht greifen sollten.

Eilmeldung: Tarifeinigung für die Beschäftigten der evangelischen Kirchen

TarifeinigungNur eine Woche nachdem 1.400 Beschäftigte eine äußerst beeindruckende Demonstration zur Synode durchführten, in der sie die ausstehende Tariferhöhung  von 2,3 % rückwirkend zum 01. März 2016 und die Bezahlung nach dem Kommunal-Tarif (TVöD) gefordert hatten, ist es in der Sizung der Arbeits- und Dienstrechlichen Kommission (ADK) zu einer Tarifeinigung gekommen.

Das Foto zeigt links Dr. Lehmann, Sprecher der Arbeitgeberseite und rechts den Sprecher der Arbeitnehmerseite Thomas Müller.

Dies sind die Eckpunkte der Einigung:

Rückwirkende Tariferhöhung für alle Kirchenbeschäftigten: Die Beschäftigten auch der Ev.-luth. Landeskirche erhalten die Tariferhöhung von 2,3 %, mindestens 75 € rückwirkend zum 01.03.2016. Die Nachzahlung für dann fünf Monate wird mit den Juli-Gehältern ausgezahlt.

Arbeitnehmerbeteiligung an der Zusatzverssorgung (ZVK): Eine  hälftige Arbeitnehmerbeteiligung des vier Prozent übersteigenden Umlagesatzes (zurzeit 4,8 %) wird ab 01.01.2017 zur Stabilisierung der kirchlichen Betriebsrenten erhoben. Diese Regelung gilt bis zu einem eventuellen Umlagesatz von maximal 6 %.

Für den Erziehungsdienst erfolgt ab 01.01.2017 eine Bezahlung nach Kommunaltarif. Über eine Einbeziehung des Sozialdienstes wird in der nächsten ADK-Sitzung weiter verhandelt.

Noch keine Einigung konnte über den zukünftigen Leittarif für die kirchlichen Beschäftigten erreicht werden. Während die Arbeitnehmerseite den vollständigen Wechsel zum Kommunaltarif (TVöD) fordert, wollen die Arbeitgeber zurzeit noch beim TV-L bleiben.

Gerechte Bezahlung: Demo zur Synode am 26.05.2016 angemeldet

Um Gottes willenWährend sich überall im Land Arbeitgeber und Gewerkschaften einigen, meinen einige Verantwortliche der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers den 23.000 Beschäftigten zeigen zu können, wo ihrer Meinung nach der Hammer hängt. Ohne jede Rechtfertigung verweigern sie den Beschäftigten die fällige Tariferhöhung von 2,3 %, mindestens 75 Euro zum 01.03.2016.

Dabei ist diese Tariferhöhung als solche gar nicht strittig. Diese Tariferhöhung, in den Partnerkirchen von Oldenburg und Braunschweig längst beschlossen, wird zurückbehalten, um einen Eigenanteil der Beschäftigten trotz voller Kirchenkassen zu erzwingen. Die „Argumente“ für den Eigenanteil der Arbeitnehmer sind beliebig und wechseln ständig: Mal können die kirchlichen Anstellungsträger nicht zahlen (Frau Dr. Springer), mal ist der Haushalt defizitär, so Dr. Krämer, der nicht einmal davor zurückschreckte, die Kosten für die Flüchtlinge als Argument für den Eigenteil ins Feld zu führen oder es sei nur gerecht gegenüber den Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes (Dr. Lehmann), weil sonst die kirchlichen Beschäftigten besser gestellt seien. Dazu und zu der unzureichenden Information der Synode werden wir noch vortragen.

Die Arbeitnehmerorganisationen weisen dagegen daraufhin, dass eine Beschäftigung zu kirchlichen Tarifen zu erheblichen monatlichen Lohneinbußen führt: ADK-Info 2016_04_28.

Die kirchlichen Arbeitgeber scheinen in einer anderen Welt als die kirchlichen Arbeitnehmer zu leben. In der angeblichen Dienstgemeinschaft scheint es leider erhebliche Klassenunterschiede zu geben (siehe Karikatur), die privatrechtlich Beschäftigten werden zurzeit recht „mies“ behandelt. Wer kann an der Verschlechterung der Arbeitsbeziehungen in einer Zeit des sich verschärfenden Fachkräftemangels ein Interesse haben?

Dagegen darf in unserem Land wegen der Privilegierung der Kirchen leider nicht gestreikt werden. Offen steht uns aber die Form der Demonstration in unserer Freizeit. Die gemeinsame Demo der Kirchengewerkschaft Niedersachsen und des VkM Hannover am 26.05.2016 vom Hauptbahnhof zur Synode ist angemeldet: Versammlungsanzeige Kirchengewerkschaft Niedersachsen.

Bitte teilt mit, wenn ihr teilnehmen wollt. Wir müssen hoffentlich die Zahl der Demonstrierenden nach oben korrigieren!

Wir sind es wert, dass wir anständig von der kirchlichen Obrigkeit behandelt und gerecht bezahlt werden!

Landeskirche Hannovers vermischt willkürlich den 1. und den 3. Weg

Griff_ins_PortemonnaieIn einem harmlos wirkenden Schreiben vom 13.05.15 hat man uns mitgeteilt, dass die Landeskirche Hannovers nach Wegen sucht, die Eigenbeteiligung kirchlicher Beschäftigter für die Zusatzversorgungskasse (ZVK) einzuführen.

Bisher erhalten wir eine Zusatzversorgung ohne Eigenbeteiligung, für die unsere kirchliche Arbeitgeberseite 4 % des Bruttoarbeitslohns in die ZVK einzahlt. Demnächst sind dort zur Ausfinanzierung der Zusatzversorgung Umlagen in Höhe von 4,8 % erforderlich. Nach unserer Auffassung kann die Kirche auch die höhere Umlage problemlos alleine tragen, da ihre Aufwendungen immer noch deutlich geringer sind als die Arbeitgeberaufwendungen im Öffentlichen Dienst (VBL: Arbeitgeberanteil beträgt 6,45 %) und die Kirchenkassen weiter prall gefüllt sind.

Jetzt sollte es eigentlich nicht um Lohnsenkungen gehen, … weiterlesen

Tariferhöhung im Öffentlichen Dienst – wir sind zur Übernahme bereit!

Einigung in Potsdam: Am 28.03.2015 hätte symbolisch weißer Rauch über Potsdam aufsteigen können. In der vierten Verhandlungsrunde gab es ein Ergebnis in den Tarifverhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes der Länder: „Danach werden die Tarifgehälter in zwei Schritten angehoben: rückwirkend zum 01.03.2015 steigen sie um 2,1 Prozent, zum 01.03.2016 erfolgt ein weiterer Anhebungsschritt um 2,3 Prozent, mindestens aber um 75 EUR pro Monat. (…) Um die Leistung der Zusatzversorgung auch bei steigender Lebenserwartung zu sichern, werden die Beiträge zur Zusatzversorgung des Bundes und der Länder (VBL) im Westen zum 01.07.2015 um 0,2 Prozent und in den beiden Folgejahren um jeweils 0,1 Prozent erhöht.“ (ver.di-Pressemitteilung vom 28.03.2015). Die ursprüngliche Forderung der Gewerkschaften war noch vor Beginn der Verhandlungsrunde eine Entgelterhöhung von 5,5 Prozent, mindestens 150 EUR monatlich. Ob dieses Tarifergebnis so wirksam wird, hängt noch von einer Mitgliederbefragung der Gewerkschaften ab!

Viele Fragen erreichen uns seitdem: Wann bekommen die kirchlichen Beschäftigten in Niedersachsen auch was von der Tarifsteigerung ab, wann übernimmt die ADK, an der die Kirchengewerkschaft Niedersachsen beteiligt ist, das Tarifergebnis? Gibt es nun erstmals auch eine Eigenbeteiligung der Beschäftigten an der … weiterlesen