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Archiv für den Autor: Werner Massow
ADK beschließt steuerfreie Einmalzahlung im TV-L-Bereich!
In der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission am 24. Januar 2022 ist die Steuerfreie Einmalzahlung (Corona-Prämie) beschlossen worden!
Nachdem 2021 zuletzt die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes (TVöD-SuE) eine Corona-Prämie
erhalten haben, erhalten nun auch alle Beschäftigten des TV-L eine Sonderzahlung.
Lest dazu die neue ADK-Info 1-2022:
Wir wünschen Euch allen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes Neues Jahr 2022
Fast 2000 Großbriefe mit Infos und Wandkalendern versandt

Einigung im Tarifkonflikt mit den Ländern: 2,8 Prozent plus 1.300 Euro steuerfreie Zahlung und mehr Geld im Gesundheitsbereich
29.11.2021
Im Konflikt mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in der Tarif- und Besoldungsrunde am Montag (29. November 2021.) in Potsdam nach schwierigen Verhandlungen ein Ergebnis erzielt.
Danach erhalten die 1,1 Millionen Tarifbeschäftigten der Bundesländer (außer Hessen) Anfang kommenden Jahres eine steuerfreie Zahlung nach den Corona-Regelungen in Höhe von 1.300 Euro. Auszubildende, Praktikant*innen und Studierende erhalten zur gleichen Zeit 650 Euro steuerfrei. Am 1. Dezember 2022 werden die Entgelte um 2,8 Prozent erhöht. Die Entgelte von Auszubildenden, Praktikant*innen und Studierenden werden ab Dezember 2022 um 50 Euro bzw. um 70 Euro im Gesundheitswesen angehoben. Die Übernahmeregelung für Auszubildende wird wieder in Kraft gesetzt. Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten.
„Das ist ein in weiten Teilen respektables Ergebnis. Es bringt für eine ganze Reihe von Beschäftigten im Gesundheitswesen spürbare Einkommensverbesserungen und ist ein weiterer Zwischenschritt auf unserem Weg zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen. Das werden wir in zukünftigen Tarifrunden fortsetzen“, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Montag. Die ver.di-Jugend habe in der Tarifrunde mit viel Engagement und Kreativität an den Streiks teilgenommen und dadurch für Einkommenssteigerungen gesorgt, die sich sehen lassen können. „Auch so macht man den öffentlichen Dienst für junge Menschen attraktiv“, so Werneke. Ein wesentlicher Erfolg für ver.di ist die Abwehr der massiven Angriffe der Länderarbeitgeber auf die Eingruppierungsregeln.
Die vielfältigen Streikaktivitäten im Gesundheitsbereich haben zu spürbaren Erhöhungen der Zulagen ab 1. Januar 2022 geführt. Beispielsweise wird an den Unikliniken die Intensiv- und Infektionszulage von 90 auf 150 Euro erhöht und steigt damit um bis zu 67 Prozent. Das Tarifergebnis bringt beispielsweise für eine Intensivpflegekraft eine durchschnittliche monatliche Einkommenssteigerung von 230 Euro, für Physiotherapeut*innen von durchschnittlich mehr als 180 Euro und für Beschäftigte in Laborberufen ebenfalls von mehr als 220 Euro. Hinzu kommt jeweils noch die einmalige steuerfreie Zahlung von 1.300 Euro.
Vereinbart wurde zudem, dass zwischen TdL und ver.di Gespräche zu den Arbeitsbedingungen für studentisch Beschäftigte an Hochschulen aufgenommen werden. Basis dafür soll eine gemeinsame Bestandsaufnahme sein.
Der Abschluss gilt für rund 1,1 Millionen Tarifbeschäftigte (940.000 Vollzeitstellen) und 48.000 Auszubildende im öffentlichen Dienst der Länder (außer Hessen). Die Arbeitgeber sagten zu, das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die 1,2 Millionen Beamtinnen und Beamten sowie rund 880.000 Versorgungsempfänger im Bereich der Länder sowie 175.000 Beamtinnen und Beamte und 120.000 Versorgungsempfänger im Bereich der Kommunen zu übertragen (Angaben ebenfalls ohne Hessen).
ver.di führte die Tarifverhandlungen auch für die DGB-Gewerkschaften GdP, GEW und IG BAU sowie in einer Verhandlungsgemeinschaft mit dem dbb beamtenbund und tarifunion.
Pressekontakt
Jan Jurczyk
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Tel.: 030/6956-1011 bzw. -1012
Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de
Die KGN hat einen neuen Vorstand gewählt

Aktueller Hinweis zur 2 G- Regelung auf unserer Mitgliederversammlung
Liebe Mitglieder,
hiermit möchten wir kurz auf unsere Entscheidung eingehen:
Wir nehmen den geäußerten Unmut der nichtgeimpften Mitglieder zur Kenntnis, konnten aber unter Berücksichtigung der verschärften Corona- Maßnahmen die Veranstaltung nicht anders planen und organisieren. ( Raumgröße, Personenzahl, Buffet)
Die Regelung gilt zum Schutz der o.g. Personengruppen, dieser hat für uns als Gewerkschaft oberste Priorität.
Wir bitten um Euer Verständnis!
Bericht aus der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission vom 9.September 2021
2 % Leistungsentgelt für den Sozial- und Erziehungsdienst ab 01.08.2021
Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission hat sich nun endlich geeinigt (Näheres siehe ADK-Info Nr. 3/2021).
Der Link zur gemeinsamen Presseerklärung:
https://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/nachrichten/2021/09/2021-09-16_7
Einladung zur Mitgliederversammlung der KGN 2021

In der nächsten Woche werden die Einladungspostkarten an alle Mitglieder versandt, um sie darauf aufmerksam zu machen, dass die Dokumente für die Mitgliederversammlung von der Homepage heruntergeladen werden können. Diese Dokumente werden in nächster Zeit ergänzt.
Hygienekonzept: Wegen der hohen Inzidenz in der Region Hannover wird die Mitgliederversammlung nach den 2 G-Regeln durchgeführt.
Ziel der Mitgliederversammlung ist es, neben den Neuwahlen der Vorstände, die Kirchengewerkschaft Niedersachsen zukunftsfähig zu machen. In den nächsten 10 Jahren werden viele unserer Mitglieder in Ruhestand gehen. Wir wollen auch für neue Mitglieder mit einer geplanten Schnuppermitgliedschaft und einem modernen und emotionalen Auftritt (mehr Videos als Texte) attraktiv werden.
Wir kämpfen auch für Mitgliedervorteile, also Regelungen, die exklusiv nur für Mitglieder gelten.
Wir setzen uns dafür ein, dass zukünftig nur noch der TVöD für ALLE gilt, damit es nicht noch einmal passieren kann, dass ein Teil der Beschäftigten eine Corona-Prämie bekommt und andere leer ausgehen.
Sozial- und Erziehungsdienst – Tarifübernahme des TVöD-VKA

Nachdem endlich der Tarifvertrag zur Tarifeinigung TVöD-VKA vom 25.10.2020 im Juni 2021 veröffentlicht wurde, haben die Verhandlungspartner der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen (ADK) sehr zügig die Übernahme der Tarifeinigung für den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes beraten und beschlossen.
Was wurde verhandelt?
Entgelterhöhungen
- zum 1. April 2021 um 1,4 %, mindestens aber um 50 Euro
- zum 1. April 2022 um weitere 1,8 %
Erhöhung der Jahressonderzahlung in den Entgeltgruppen 1 bis 8
- von 79,51 v. H. im Jahr 2021
- auf 84,51 v. H. im Jahr 2022
Die in der Tarifrunde 2020 verhandelte Corona-Sonderzahlung wurde bereits von der ADK am 10.12.2020 übernommen.
Sozial- und Erziehungsdienst – Regelungen zu Höher- und Herabgruppierungen
Besser spät als nie! Aus dem TVöD-Abschluss 2019 werden weitere Regelungen übernommen. Diese Regelungen treten rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft und sorgen für Gerechtigkeit:
Bei einer Höhergruppierung von Mitarbeitenden, denen vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen worden ist und denen im unmittelbaren Anschluss daran eine Tätigkeit derselben höheren Entgeltgruppe dauerhaft übertragen wird, werden die Mitarbeitenden nunmehr so gestellt, als sei die Höhergruppierung ab dem ersten Tag der vorübergehenden Übertragung der höherwertigen Tätigkeit erfolgt.
Bei einer stufengleichen Herabgruppierung wird die in der bisherigen Stufe der höheren Entgeltgruppe verbrachte Stufenlaufzeit auf die Stufenlaufzeit in der niedrigeren Entgeltgruppe angerechnet.