Umzug und neue Postanschrift der Kirchengewerkschaft Niedersachsen

160223-UmzugskistenLiebe Kolleginnen und Kollegen,

es wird kein weiter Weg werden, dennoch ändert sich für die Kirchengewerkschaft Niedersachsen in dieser Woche einiges: Wir beziehen neue Büroräume!

Ab Freitag, d. 26.02.2016, sind wir nicht mehr im schönen Stadtteil Linden, sondern direkt in der Innenstadt von Hannover erreichbar. Briefpost und Besuch findet uns dann in der Osterstr. 1, 30159 Hannover. Die Telefonnummern (Zentral: 0511/27024530) und Faxnummer (0511/27024535) bleiben gleich. Wegen der Umstellung der Telefonanlage sind wir von Mittwoch, 24.02., bis spätestens Freitag, 26.02., nicht erreichbar.

Wir wünschen Ihnen und Euch eine ebenso spannende Woche!

Tablet an überzeugendes Mitglied verlost

Verlosung_TabletDie Kirchengewerkschaft Niedersachsen hat als Abschluss des erfolgreichen Jahres 2015 einen Preis ausgelobt: unter unseren Mitgliedern, die am häufigsten als „WerberInnen“ auf den ausgefüllten Beitrittsformularen genannt wurden, haben wir im Januar 2016 ein hochwertiges Tablet verlost. Nun kann sich die Kollegin Antje noch komfortabler über das Weltgeschehen, die Arbeit der Kirchengewerkschaft Niedersachsen und ihre Emails informieren als vorher. Wir sagen auch allen anderen Mitgliedern, die für unseren Zuwachs gesorgt haben, einen herzlichen Dank!

Auch für 2016 haben wir uns natürlich Wachstum vorgenommen – es war noch nie so wichtig und wertvoll, sich bei uns zu organisieren. Wer Informationen, Material und Hilfe braucht, kann sich jederzeit an uns wenden. Gern stellen wir die Vorteile einer Gewerkschaftsmitgliedschaft vor. Wir kümmern uns um die gemeinsamen und persönlichen Interessen aller kirchlichen Beschäftigten in Niedersachsen und werden nur durch treue Mitglieder und Eintritte von neuen KollegInnen stärker!

Landeskirche Hannovers vermiest den Beschäftigten das Weihnachtsfest

ADK-Info_2-2015Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 17.12.2015 fand die zweite und letzte ADK-Sitzung des Jahres 2015 statt. Über die aktuellen Entwicklungen informieren im heutigen Info wieder die Arbeitnehmerorganisationen gemeinsam und fordern die Landeskirche zur unverzüglichen Gegendarstellung auf!

In verfälschender und rufschädigender Weise berichtet die Ev.-luth. Landeskirche Hannovers auf ihrer Homepage über die Haltung der Arbeitnehmerorganisationen in der ADK-Sitzung vom 17.12.2015. Sie bezeichnet die Mitarbeiterverbände als „Blockierer“ von Entgelterhöhungen und verschweigt vorsätzlich, dass sie selbst die zum 01.03.2016 anstehende Entgelterhöhung auf unlautere Weise an Bedingungen geknüpft hatte.

Hier die ADK-Info 2015 zum Lesen und Download als PDF-Datei

Umfrage an MitarbeiterInnen der Kirchen: Rückmeldepostkarten zum Nachdrucken

Mitarbeiterbefragung_TVöD_kleinLiebe Kolleginnen und Kollegen,

zusammen mit unserer Kirchengewerkschafts-Info für Winter 2015/2016 haben wir eine groß angelegte Umfrage gestartet! Getrennt von einander werden zum einen unsere Mitglieder (das Rückporto ist schon aufgeklebt!) und zum anderen auch alle übrigen MitarbeiterInnen der evangelischen Kirchen in Niedersachsen befragt, was sie von einem Tarifwechsel weg vom TV-L und hin zum TVöD halten.

Wir wollen aktuell beim Gehalt der kirchlichen Beschäftigten mit den KollegInnen des S- und E-Bereichs der Kommunen nachziehen und treten auch für einen kompletten Tarifwechsel für alle Beschäftigten der evangelischen Kirchen in Niedersachsen zum TVöD (Kommunaltarif) ein. Das dürfte allen kirchlichen MitarbeiterInnen  sehr entgegen kommen und ist auch ansonsten logisch.Es wäre ungerecht, wenn nicht alle Beschäftigten der günstigere Kommunaltarif gewährt würde.

Für unsere Mitglieder rechnen wir gerade individuell und auf Wunsch durch, was eine Umstellung von TV-L zum TVöD bedeuten würde.

Wir haben die gedruckten Umfragekarten, mit denen wir um Eure Beteiligung werben und ein großes Meinungsbild für unsere Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite entwickeln wollen, bereits sehr großzügig verschickt. Vielleicht sind jedoch noch nicht alle Dienststellen und Teams erreicht worden – oder in Eurer Dienststelle arbeiten mehr MitarbeiterInnen, als Karten vorhanden sind.

Wir schreiben an Euch und Sie: „Im Sozial- und Erziehungsdienst der Kommunen (TVöD) gibt es seit dem 30.09.2015 eine neue Entgeltordnung. Gegenüber der Bezahlung im Bereich der evangelischen Kirchen in Niedersachsen nach dem TV-L ergeben sich für gleiche Tätigkeiten große Verbesserungen, die eine Aufwertung Eurer Arbeit stellen.“

Dann fragen wir ab: (a) Ich bin für den Wechsel zum kommunalen Tarif (TVöD); (b) ich bin dagegen; (c) Ich brauche noch mehr Informationen. Meine Fragen sind:

Leere Karten können natürlich vor Ort noch vor dem Ausfüllen kopiert werden. Wer noch Karten in größerer Anzahl für weitere KollegInnen braucht, kann sie aber auch per Email an info (at) kg-nds.de anfordern. Wer als Einzelperson teilnehmen möchte, sollte diese PDF-Datei ausdrucken und an uns zurücksenden. Per Email oder Fax (0511-27024535) geht es am schnellsten. Erklärungen und Details zum möglichen Tarifwechsel erhaltet Ihr in unserer Kirchengewerkschafts-Info!

Vielen Dank an alle, die schon teilgenommen haben – und an alle, die noch teilnehmen werden!

 

Neue Gewerkschaftsinfo ist erschienen

KG-Info_Winter_2015Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Interessierte an der Arbeit der Kirchengewerkschaft Niedersachsen,

wir haben wieder eine Winterausgabe unserer Kirchengewerkschafts-Zeitung erstellt und sind sehr stolz auf unsere erste 12-seitige Ausgabe. Verbunden mit Wünschen auf ein harmonisches, stilles Weihnachtsfest stellen wir sie hiermit auch als PDF-Version zum Download bereit.

Hier geht’s zur Kirchengewerkschaftsinfo Winter 2015/2016.

Mit kollegialen Grüßen

Werner Massow, Vorsitzender

Weitere Infoveranstaltungen zur TVöD-Übernahme stehen fest!

TVöD-Veranstaltungen_CUX_und_BSLiebe Kolleginnen und Kollegen,

drei weitere Termine sind vereinbart, wir freuen uns auf Eure Teilnahme (und vorherige Anmeldung)!

Infoveranstaltung in Cuxhaven am Dienstag, 03.11.2015
Infoveranstaltung Oldenburg am Donnerstag, 12.11.2015
Infoveranstaltung in Braunschweig am Dienstag, 17.11.2015

Die Veranstaltungen in Cuxhaven und Braunschweig starten um 16.30 Uhr, das Treffen in Oldenburg wird um 17.00 Uhr beginnen. Alle drei Termine dauern etwa 2 Stunden. Aus jedem Kita-Team sollte mindestens die Leitung und eine Kollegin/ein Kollege aus dem Gruppendienst dabei sein, da wir konkrete Absprachen treffen und landesweite Aktionen planen. In den verlinkten PDF-Dateien findet Ihr Informationen zum Ablauf, den Tariftabellen und unsere Kontaktmöglichkeiten für die Anmeldung.

Wir setzen uns für die sofortige Übernahme des wesentlich besseren kommunalen Tarifs für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes ein. Dazu möchten wir Euch zur Teilnahme an Veranstaltungen ganz in Eurer Nähe einladen.

Die ersten Treffen zur Übernahme des TVöD auch für den Sozial- und Erziehungsdienst in kirchlicher Trägerschaft haben in Hannover, Göttingen, Hildesheim, und Wolfsburg stattgefunden. Den Beschäftigen und uns ist klar, dass eine Gehaltsdifferenz von 400 EUR (ErzieherInnen) und 600 EUR (Kita-Leitungen) brutto pro Monat einen Wechsel weg von der Kirche und hin zu kommunalen Kitas wahrscheinlich werden lässt. Wir müssen verhindern, dass uns der allgemeine Fachkräftemangel und die Personalsorgen bei der Kirche zur Schließung von Gruppen und … weiterlesen

ADK-Info 1/2015 erschienen

ADK-Info_1_2015Nach der spannenden ADK-Sitzung vom 01.10.2015 möchten wir alle MAVen, kirchlich Beschäftigten und die Öffentlichkeit wie gewohnt aus erster Hand über die aktuellen Ergebnisse der Verhandlungen in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission der Konföderation Ev. Kirchen in Niedersachsen informieren.

Hierfür haben wir mit unserer Verhandlungspartnerin auf Arbeitnehmerseite, der AG VkM Niedersachsen, ein neues ADK-Info erstellt, das Sie hier öffnen und herunterladen können.

In der Sitzung ging es unter anderem um die Frage einer Entgeltangleichung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst an das erheblich höhere Tarifergebnis im kommunalen Bereich.

Der gemeinsame Schlichtungsvorschlag des Arbeitgebervertreters, Herrn Detlef Fey (EKD) und des Arbeitnehmervertreters Bernhard Baumann-Czichon (Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bremen) konnte wegen der ablehnenden Haltung der Arbeitgeberseite leider keine Mehrheit finden. Auf eine höhere Eingruppierung unserer kircheneigenen Berufsgruppe der Diakoninnen und Diakone konnten wir uns daher vorerst nicht verständigen. Die Schlichtung geht deshalb in die zweite Runde.

Für Rückfragen stehen wir wie immer gern zur Verfügung!

TVöD-Übernahme sofort! Kirchengewerkschaft Niedersachsen lädt zu Veranstaltungsreihe ein

TVöD-VeranstaltungenWir setzen uns für die sofortige Übernahme des wesentlich besseren kommunalen Tarifs für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes ein. Dazu möchten wir Sie und Euch zur Teilnahme an Veranstaltungen ganz in der Nähe einladen.

Eine erste Veranstaltung zur Übernahme des TVöD auch für den Sozial- und Erziehungsdienst in kirchlicher Trägerschaft hat in Hannover stattgefunden. Den Beschäftigen und uns ist klar, dass eine Gehaltsdifferenz von 400 EUR (ErzieherInnen) und 700 EUR (Kita-Leitungen) brutto pro Monat einen Wechsel weg von der Kirche und hin zu kommunalen Kitas wahrscheinlich werden lässt. Wir müssen verhindern, dass uns der allgemeine Fachkräftemangel und die Personalsorgen bei der Kirche zur Schließung von Gruppen und ganzen Einrichtungen zwingen. Wir müssen im Gehalt mitziehen, um beim Kampf um ausgebildete Nachwuchskräfte mitbieten zu können. Doch auch die erfahrenen Kräfte haben natürlich eine gerechte Bezahlung verdient!

Dafür brauchen wir, die Kirchengewerkschaft Niedersachsen, von den Beschäftigten der evangelischen Kitas ein klares Verhandlungsmandat, um gegenüber dem Arbeitgeber die Angleichung der Löhne zu fordern und … weiterlesen

ZVK-Eigenbeteiligung: Kirchensenat weist Kirchengesetzentwurf des Landeskirchenamts Hannover zurück

Griff_ins_Portemonnaie

Das Geld bleibt jetzt doch (länger) in den Portemonnaies der Beschäftigten

Das Landeskirchenamt Hannover hat, wie bereits gemeldet, einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Eigenbeteiligung der ArbeitnehmerInnen an der Zusatzversorgung geplant. Diese Regelung sollte jedoch nicht mit der Arbeitnehmerseite verhandelt werden.

Das Landeskirchenamt wollte sich durch das Kirchengesetz selbst ermächtigen lassen, zukünftig per Rechtsverordnung über die Einführung und über die Höhe eines Eigenanteils entscheiden zu können. Ein wichtiger Schritt des Plans war, den Kirchensenat dafür zu gewinnen, das Gesetzgebungsverfahren in einem Eilverfahren ohne die übliche Beteiligung synodaler Gremien auf der Herbstsynode durchzupeitschen.

Die Arbeitnehmerorganisationen, allen voran die Kirchengewerkschaft Niedersachsen, haben sofort gegen das Vorhaben protestiert. Hier sollten neuerdings einseitige  Regelungen für die Kirchenbeschäftigten getroffen werden – und zwar von der Exekutive und ohne Einigung mit der Arbeitnehmerseite. Der Kirchensenat hat nun im Rahmen seiner Dienstaufsicht am 14.07.2015 das Verfahren an das Landeskirchenamt zurückverwiesen. Das LKA muss – wie von der Arbeitnehmerseite gefordert – nun doch eine mit den Grundsätzen der Sozialpartnerschaft konforme Regelung finden.

Der Vorsitzende der Kirchengewerkschaft Niedersachsen, Werner Massow, erklärt hierzu: „Weil die Kirche zu den Grundsätzen des Dritten Weges zurückgefunden hat, bekommen wir, anders als erwartet, doch noch kein Streikrecht. In der Sache ist die Angelegenheit nun wieder in Ordnung. Wir müssen aber auch feststellen, dass die Sozialpartnerschaft mit der Arbeitnehmerseite für den Kirchensenat  offensichtlich wichtiger ist als für das Landeskirchenamt.“

In der Anlage finden sich das gemeinsame Schreiben von VkM Hannover und der Kirchengewerkschaft Niedersachsen an den Kirchensenat und das Ergebnis der Arbeitsgruppe zur Änderung der ADK-Zuständigkeiten.

Bekommen die Beschäftigten der Landeskirche Hannover bald ein Streikrecht?

Massow_2010Wir sind bereit, über alle Angelegenheiten der kirchlichen Arbeitswelt zu verhandeln. Jederzeit und auch über eine Eigenbeteiligung bei der Zusatzversorgung, wenn uns nachgewiesen wird, dass eine echte Notlage in den Kirchenkassen besteht. Wie wir mehrfach berichtet haben, möchte die Landeskirche Hannovers gern – ohne mit uns zu verhandeln –  per Kirchengesetz in die Taschen ihrer Beschäftigten greifen.

Damit werden fundamentale Grundsätze einer fairen Sozialpartnerschaft verletzt. Das Bundesarbeitsgericht hat ein Streikverbot für den Bereich der Kirchen bestätigt, aber nur, wenn sich die Kirchen an folgende Regeln halten:

  • Verhandlung aller Arbeitsrechtsregelungen durch paritätisch besetzte Kommissionen
  • Verbindliche Einhaltung der Beschlüsse, die dort gefasst worden sind
  • Im Falle der Nichteinigung in der Kommission wird durch Schlichtung verbindlich entschieden.

Nur, wenn sich die kirchliche Arbeitsrechtsregelung in diesem Regelungskorridor bewegt, sind innerhalb der Kirche Streiks unzulässig. Da das Landeskirchenamt Hannovers trotz Einwendungen aller Arbeitnehmerorganisationen, des Gesamtausschusses der Mitarbeitervertretungen und der ADK-Arbeitnehmerseite daran fest hält, Lohnabzüge per Gesetz durchführen zu können, wird der Schutzbereich, den das Bundearbeitsgericht den Kirchen zugestanden hat, eindeutig verlassen. Sollte das Landeskirchenamt das rechtswidrige Gesetz weiter vorantreiben, wird jede vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Füßen getreten – und zwar vorsätzlich!

Was die verantwortlichen Damen und Herren aus dem Landeskirchenamt möglicherweise nicht bedacht haben: ab Inkraftsetzen dieses Gesetzes für den Bereich der Landeskirche Hannovers wird die bisherige Sozialpartnerschaft von der Kirchengewerkschaft Niedersachsen als aufgekündigt betrachtet. Wir haben dann neue und schärfere Möglichkeiten der Auseinandersetzung zur Verfügung und freuen uns auf die neuen Mitglieder, die über diese Rechtswillkür ebenso empört sind wie wir! JETZT EINTRETEN!