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Archiv für den Autor: Thomas Hartmann
Landesbischof Meister entschieden für Klima-Schutz
Während der Landesbischof Meister sich entschieden für Klima-Schutz einsetzt, gehen die mittleren Ebenen eher auf Distanz und verunmöglichten so die Demo-Teilnahme am letzten Freitag.
Vielen Kita-Beschäftigten wurde gesagt, es sei wichtiger den Kita-Betrieb ohne Einschränkungen aufrecht zu erhalten. Also ein Weiter so! Die Einrichtung von Notgruppen, um für die „Bewahrung der Schöpfung“ demonstieren zu können, wurde leider abgelehnt. Dabei steht auch die Zukunft der Kleinsten auf dem Spiel!
TV-L Entgelterhöhungen werden ab Mai gezahlt
Gestern wurden in der ADK drei wichtige Beschlüsse gefasst! Im Vorgriff auf den TV-L Änderungstarifvertrag werden die Entgelterhöhungen von 2%, mindestens 75 € rückwirkend zum 01. Januar 2017 bereits ab Mai gezahlt. Auch die Verhandlungen zur Eingruppierung der Diakoninnen und Diakone sind endlich zu einem guten Abschluss gekommen. Kurzfristige Aushilfskräfte in den Kitas werden wieder pauschal der Erfahrungsstufe 3 zugeordnet. Lest hierzu weiter die ADK-Info 2017_05_08 Werner Massow, Vorsitzender
Tagesfortbildung zur „Überleitung vom TV-L zum TVöD im Erziehungsbereich“
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 1. Januar 2017 ist es soweit, die Beschäftigten aus dem Kita-Bereich werden in den kommunalen Tarif (TVöD) übergeleitet. Hierzu gibt es viele Fragen zur Überleitung. Die Kirchengewerkschaft-Niedersachen bietet Euch am 22. November 2016 in Oldenburg und am 23. November 2016 in Hannover eine Fortbildung zu diesem Thema an. Als Referentin haben wir die GEW-Tarifexpertin Ilse Schaad gewinnen können.
Ziel des Seminars ist es, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer souveräner mit den neuen Tarifbestimmungen umgehen können.
Die Kosten für die Tagesfortbildung betragen 95.- Euro inklusive Verpflegung und Seminarunterlagen. Anmeldungen zur Fortbildung sind bis zum 17.11.2016 möglich.
Tagesfortbildung zur „Überleitung vom TV-L zum TVöD im Erziehungsbereich“ in Oldenburg – hier unsere Fortbildungsausschreibung mit Anmeldebogen!
Tagesfortbildung zur „Überleitung vom TV-L zum TVöD im Erziehungsbereich“ in Hannover – hier unsere Fortbildungsausschreibung mit Anmeldebogen!
Seminar: Von Luther lernen …
Lutherseminar 2016
vom 19. bis 21.10. 2016
im Haus Hainstein / Eisenach
Das 500. Reformationsjubiläum in 2017 ist in aller Munde. Dieses Seminar wirft die Frage auf, was Luthers Lehre und Wirken für Mitarbeitervertreter, Mitglieder in arbeitsrechtlichen Kommissionen und Personalverantwortliche heute bedeuten kann. Die Frage , ob es ein „Oben und Unten“ innerhalb der Verantwortlichen und Beschäftigten gibt, bzw. geben darf wird genauso diskutiert wie auch der historische Hintergrund betrachtet wird.
Weitere Informationen zum Seminar findet Ihr hier im Flyer: Lutherseminar_2016
Ein frohes Weihnachtsfest…
Solidaritätsplakate für die Kirchen-Kitas in Niedersachsen
Wir haben auf Wunsch unserer Kolleginnen und Kollegen aus den evangelischen Kitas acht verschiedene Solidaritätsplakate entwickelt. Sie sollen die Streikenden des Öffentlichen Dienstes unterstützen und zeigen, dass wir alle gemeinsam für eine bessere Bezahlung im Sozial- und Erziehungsdienst stehen!
Die Plakate dürfen in jeder kirchlichen (und natürlich auch jeder nicht-kirchlichen) Einrichtung ausgehängt werden. Keine Superintendentin, kein Kirchenvorstand und auch kein Pastor darf sie abhängen oder eine Entfernung veranlassen, da wir ein Zugangsrecht zu allen kirchlichen Einrichtungen haben. Wie eine Einrichtung aus Hannover schon plakatiert hat: „Wir streiken still!“ Probiert es aus und unterstützt uns – und die KollegInnen, die für eine TVöD-Höhergruppierung kämpfen!
Hier sind die Plakate auch als PDF zum Ausdrucken:
Plakat_1, Plakat_2, Plakat_3, Plakat_4, Plakat_5, Plakat_6, Plakat_7, Plakat_Dankelied
Radiointerviews zur Solidarität mit den Streikenden der kommunalen Kitas!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zur Zeit findet der große bundesweite Streik in den kommunalen Kitas und dem übrigen Sozial- und Erziehungsdienst statt. Natürlich wird auch nachgefragt, ob auch die 10.000 ErzieherInnen und SozialarbeiterInnen in den evangelischen Einrichtungen in Niedersachsen hiervon betroffen sind. Wir sagen: Ja, sie sind betroffen. Warum aber – wenn sie betroffen sind – gehen sie zur Arbeit? Hierzu führte der Evangelische Kirchenfunk Niedersachsen, bei dem auch das Copyright liegt, zwei Radiointerviews mit unseren Vorsitzenden Werner Massow und mit der stellvertretenden Vorsitzenden Christel Orb-Runge, die wir Euch hier auf unserer Internetseite präsentieren dürfen.
Haben die beiden hier auch in Eurem Sinne gesprochen? Dann macht diesen Artikel bitte weiter bekannt! Und macht mit in der Kirchengewerkschaft Niedersachsen, wenn ihr auch besser bezahlt werden wollt.
Eure Kirchengewerkschaft Niedersachsen
Gute kirchliche Urlaubsregelung im Bereich der DienstVO
Aus aktuellem Anlass: Für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geltungsbereich der DVO der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen gilt bei der Übertragung von Resturlaubsansprüchen aus dem Vorjahr: Der Urlaub soll grundsätzlich im Urlaubsjahr abgewickelt werden. Resturlaub, der nicht bis zum Ablauf der ersten neun Monate des folgenden Urlaubjahres angetreten worden ist, verfällt. Das heißt, dass der Resturlaub aus dem Vorjahr spätestens am 30.09. des Folgejahres angetreten werden muss. Bemerkenswerterweise mal eine Regelung, bei der die kirchlichen Beschäftigten besser abschneiden als der Öffentliche Dienst!
Geregelt ist dies im § 22 der DVO, wo auf die Gleichstellung zu den Kirchenbeamteninnen verwiesen wird, die wiederum in der Niedersächsischen Erholungsurlaubsverordnung (NEUrlVO § 8) geregelt ist.
(DVO § 22 statt TV-L § 26 Abs. 2a &bull KBG § 61 Abs. 1-3 • KBGErgG § 24 Abs. 1 • NEUrlVO § 8)