Tarifrunde im öffentlichen Dienst

Die Gewerkschaft Verdi rief am 21. Februar zum Warnstreik im öffentlichen Dienst auf. Beschäftigte aus öffentlichen Verwaltungen, Krankenhäusern, der Abfallwirtschaft, dem ÖPNV und Kindertageseinrichtungen wurden aufgerufen, ihre Arbeit niederzulegen.

Verdi fordert 10,5 Prozent mehr Lohn und Gehalt, mindestens aber 500 Euro mehr pro Monat. Auszubildende sollen 200 Euro mehr im Monat erhalten und unbefristet übernommen werden. „Dauerhaft steigende Preise bräuchten dauerhaft steigende Löhne“, sagt Verdi-Chef Frank Wernecke.

In der 2. Verhandlungsrunde haben die Arbeitgeber ein Angebot vorgelegt: eine Lohnerhöhung um drei Prozent in diesem Jahr und weiteren zwei Prozent im kommenden Jahr sowie Einmalzahlungen in Höhe von 2500 Euro, verteilt über zwei Jahre.

Die Gewerkschaft Verdi lehnt das Angebot als enttäuschend ab: „Das Angebot der Arbeitgeber sorgt, was Höhe, Laufzeit und den fehlenden sozialen Ausgleich betrifft, bei den Kolleg*innen für Enttäuschung und Ablehnung. Sie empfinden es als respektlos und werden sich nicht damit abfinden“.

Die Verhandlungen werden in der 3. Runde am 27.-29. März in Potsdam fortgesetzt. Frank Warnecke: „Mit den Inhalten ihres Angebots lösen die Arbeitgeber den Tarifkonflikt nicht. Die Konsequenz ist: Die Warnstreiks werden ausgeweitet.“

Wir, die Kirchengewerkschaft Niedersachsen, unterstützen die Forderungen von ver.di und begleiten die Tarifrunde solidarisch.

Mehr Infos unter: https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++co++97a720ec-b39d-11ed-8e86-001a4a160129

Frohe Weihnachten!

Liebe Mitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Euch und Euren Familien frohe Weihnachten und ein gesundes Jahr 2023!

Wir danken Euch für Euer Vertrauen in unsere Arbeit für die Gewerkschaft und die ADK!

GEMEINSAM VIELE.

GEMEINSAM MEHR.

Euer Vorstand der Kirchengewerkschaft Niedersachsen

Kilometerpauschale auf 38 Cent erhöht

Der Landessynodalausschuss der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers hat auf die Anregung der Arbeitnehmervertreter in der ADK hin beschlossen, in Anlehnung an die Bestimmungen des Landes Niedersachsen mit Wirkung vom 01. November 2022 bis zum 30. Juni 2022 die Wegstreckenentschädigung bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges für dienstliche Zwecke auf 38 Cent je Kilometer (statt 30 Cent) zu erhöhen.

Als kircheneigene Regelungen finden – neben den Reisekostenbestimmungen – insbesondere die Bestimmungen des Gemeinsamen Wegstreckenentschädigungsgesetzes und der Wegstreckenentschädigungsverordnung sowie der Reiseentschädigungsverordnung Anwendung. § 1 Absatz 1 der Verordnung des Rates der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen zum Gemeinsamen Wegstreckenentschädigungsgesetz erhält folgende Fassung:

„Die Höhe der Wegstreckenentschädigung gemäß § 1 Abs. 1 des Gemeinsamen Wegstreckenentschädigungsgesetzes bei Benutzung eines privateigenen Kraftfahrzeuges für dienstliche Zwecke beträgt 30 Cent je km. In der Zeit vom 01. November 2022 bis zum 30. Juni 2023 beträgt die Wegstreckenentschädigung 38 Cent je km.“

Da die Verordnung schon zum 01. November 2022 in Kraft getreten ist, kann auch für bereits abgerechnete Fahrten ab diesem Datum rückwirkend eine höhere Wegstreckenentschädigung geltend gemacht werden.

Tarifabschluss für den Sozial-und Erziehungsdienst / ADK-Info 4/2022

Alle KollegInnen in den Entgeltgruppen S 2 bis S 11a erhalten ab dem 1. Juli 2022 eine monatliche SuE-Zulage von 130,00 Euro. Kita-Leitungen sind von dieser Zulage leider ausgenommen, SozialarbeiterInnen in den Entgeltgruppen S 11b bis S12, S 14 oder S15 erhalten 180,00 Euro. Die Auszahlung wird rückwirkend noch mit dem Dezembergehalt erwartet.

Die SuE-Zulage kann ab 2023 in bis zu zwei zusätzliche freie Tage umgewandelt werden. Das muss dem Arbeitgeber bis zum 28.02.23 mitgeteilt werden. Die Zulage wird für die Arbeitszeit an diesen Tagen entsprechend gekürzt.

Außerdem gibt es für alle KollegInnen im Sozial- und Erziehungsdienst ab dem Jahr 2023 zwei Regenerationstage. Diese müssen spätestens vier Wochen vorher in Textform beantragt werden. Die Tage aus 2022 können bis zum 30.09.23 in Anspruch genommen werden.

Zudem besteht Anspruch auf zusätzliche 30 Stunden im Jahr zur Vorbereitung und Qualifizierung.

Zusätzlich gilt ab dem 1. Juli 2022, dass PraxisanleiterInnen in der Ausbildung z. B. von ErzieherInnen oder SozialassistentInnen monatlich 70,00 Euro erhalten. Wichtig ist hierbei, dass der zeitliche Anteil mindestens 15 Prozent der Gesamttätigkeit ausmachen muss (in Vollzeit 5,85 Wochenstunden). Zudem wird es eine Erweiterung der Protokollerklärung zur „besonders schwierigen fachlichen Tätigkeit“ zur Eingruppierung in die S 8b geben (Aufnahme von FacherzieherInnen, Kinder mit erhöhtem Förderbedarf, Tätigkeit als Kinderschutzfachkraft).

Außerdem wurde beschlossen:

  • Für Leitungen: Neue Berechnung der Durchschnittsbelegung
    • Statt 01.10. bis 31.12. des vorangegangenen Kalenderjahres jetzt 01.01. bis 31.12.
    • Unterschreitung von nicht mehr als 7,5 % (bisher: 5 %) führt nicht zur Herabgruppierung
  • Ab 01.10.2024 neue Laufzeiten in den Stufe 2 und 3 – das heißt früher mehr Geld:
    • Stufe 3 nach zwei statt drei Jahren in Stufe 2
    • Stufe 4 nach drei statt vier Jahren in Stufe 3
  • Auch ab 01.10.2024:
    • Keine Endstufe 4 mehr für bestimmte Kolleg*innen in S 4
    • Keine Endstufe 4 oder verlängerte Laufzeit bis zur Stufe 5 und 6 in S 8b

Kirchengewerkschaft Niedersachsen im Austausch mit SPD-Bundestagsabgeordneten über das kirchliche Arbeitsrecht

Der geschäftsführende Vorstand der Kirchengewerkschaft Niedersachsen hat sich im Oktober in Berlin mit den SPD-Bundestagsabgeordneten Kaweh Mansoori (Frankfurt) und Manuel Gava (Osnabrück) über die Zukunft des kirchlichen Arbeitsrechts ausgetauscht. Hintergrund ist die Formulierung im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition, dass diese gemeinsam mit den Kirchen prüfen will, „inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann.“

Die Abgeordneten sammeln als Vertreter in den zuständigen Bundestagsausschüssen derzeit vor allem Argumente und Fakten, wie mit dem kirchlichen Arbeitsrecht (Dritter Weg und Streikverbot, betriebliche Mitbestimmung, AGG) in Zukunft umgegangen werden kann.

Gemeinsam mit den Abgeordneten wurde diskutiert wo die Schwierigkeiten des kirchlichen Arbeitsrechts liegen. Sie zeigten sich daher sehr interessiert an unseren Erfahrungen. Wir haben als Kirchengewerkschaft Niedersachen dargestellt, dass es bei den Verhandlungen durchweg in einem komplizierten Verhandlungsprozess innerhalb einer arbeitsrechtlichen Kommission gelingt, zeitverzögert das Tarifniveau des Öffentlichen Dienstes nachzuvollziehen. Allerdings sei die Sozialpartnerschaft noch verbesserungsfähig. Die SPD-Abgeordneten zeigten sich darüber informiert, dass bei der Angleichung zwischen dem staatlichen und dem kirchlichen Arbeitsrecht sich zwei Grundrechte mit einander in Kollision befänden. Besonders schutzbedürftig für die Kirchen seien die verkündigungsnahen Bereiche, aber auch die Rechte der Arbeitnehmer im Rahmen der Koalitionsfreiheit müssten gewährleistet werden.

Zum Abschluss des Treffens wurde vereinbart, im Gespräch zu bleiben, der nächste Austausch soll im November bei einem Treffen in Kassel stattfinden.

Interview mit Carsten Thiele

Carsten Thiele, Geschäftsführer von Chi.Pa, Kinder- u. Jugendpsychotherapeut, zertifizierter Coach, Theologe u. Pädagoge, leitete das Seminar „Wenn Kita-Leitungen an ihr Limit kommen!“. In dem Interview fasst er die wichtigsten Erkenntnisse des Seminars zusammen und erzählt, was sich aus seiner Sicht ändern muss.

Wir freuen uns, dass das Thema so eine große Resonanz gefunden hat. Die Ergebnisse des Seminars haben die TeilnehmerInnen bestärkt und gezeigt, dass vor allem die Rahmenbedingungen und das System, so wie es jetzt ist, nicht mehr aufrechtzuerhalten ist. Ein weiterer Termin folgt noch in Oldenburg.