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Bericht über die ADK Sitzung am 30. Mai 2007
Hier nun endlich der Bericht über die letzte ADK-Sitzung, auf der über die Übernahme des TV-L für die kirchlichen Beschäftigten gesprochen wurde. Die Arbeitgeber favorisieren ein eigenes Tarifwerk, das deutlich schlechter ist. Wir berichteten schon darüber.
Weitere Verhandlungen sind notwendig, die nächste findet statt am 19. Juni 2007.
p Innerhalb des Arbeitnehmerbündnisses und auch innerhalb der Bündnisorganisationen ist umstritten, in welchem Umfang und wie deutlich über die ADK-Sitzungen informiert werden soll.
Wir bitten alle Leser, ihren Einfluss geltend zu machen, dass alle Arbeitnehmer- organisationen hier deutlich und umfassend berichten.
Der Erfolg der Verhandlungen für die rückwirkende Geltung des TV-L ab 1.11.2006 hängt nicht nur von den rhetorischen Fähigkeiten und dem Mut der ADK-Vertreter ab, sondern auch davon, ob wir die kirchlichen Beschäftigten informieren, mobilisieren und organisieren können.
Dies war in der Vergangenheit keine Selbstverständlichkeit.
Für die Zukunft sollte es darum selbstverständlich werden, dass zeitnah und ohne Beschönigungen berichtet wird. W.M.
Hier der Bericht: Bericht ADK 30. Mai 2007
21.05.2007 Verdi und VKM werben auch für den TV-L
Verdi hat ein Flugblatt mit dem Titel „Tariflohn auch für die kirchlichen Beschäftigten“ in ansprechender Aufmachung veröffentlicht. In dem Flugblatt spricht sich verdi für den TV-L aus und kritisiert den Arbeitgeberentwurf als kircheneigenes „Billigtarifwerk“. Auch der VKM hat sich in ähnlicher Weise geäußert. Die drei Arbeitnehmerorganisationen werden gemeinsam am 30.05.2007 die Forderung nach dem TV-L als Änderungsantrag zu § 2 der Dienstvertragsordnung einbringen. Bisher wurde dort auf den BAT für Angestellte und auf den MTArb für Arbeiter verwiesen. In Zukunft wird es keine Unterscheidung in Arbeiter- und Angestelltenrecht mehr geben. Mehrverdi_tariflohn_210520072.pdf
20.05.07 Regelüberprüfung für kirchliche Kita-Beschäftigte wird abgelehnt
Es geht um die persönliche Eignung der eingesetzten Fachkräfte in den Kindertagesstätten und anderen Einrichtungen der Jugendhilfe. Dies wird in § 72 a SGB VIII Absatz 1 Satz 1 konkretisiert. Persönlich ungeeignet im Sinne der Neuregelung sind Personen, die wegen begangener Sexualdelikte, wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht oder wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen rechtskräftig verurteilt sind. Auf diese Weise sollen Personen mit pädophilen Neigungen und andere Sexualstrafträter aus den Arbeitsfeldern der Jugendhilfe ferngehalten werden.“ ( Wiesner 2006, 21). Dies soll durch die regelmäßige Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen im Abstand von fünf Jahren gewährleistet werden. Allerdings werden die Beschäftigten auch unter einen Generalverdacht gestellt.
Im Rahmen der Änderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) zur Stärkung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung ist eine Mustervereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden, beiden Kirchen, der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege und den Elternverbänden abgeschlossen worden. Sie ist überschrieben mit dem Titel Gemeinsame Empfehlung zur Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8 a SGB VIII für Tageseinrichtungen für Kinder. So sehr die Verbesserung des Schutzauftrages bei Kinderwohlgefährdung zu begrüßen ist, so ungeeignet sind die beschlossenen Maßnahmen zur Sicherstellung der persönlichen Eignung der eingesetzten Fachkräfte. Akzeptabel ist ja noch, dass bei einer Neueinstellung im Bereich der Kindertagesstätten ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt werden soll; die beabsichtigte regelmäßige Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses alle fünf Jahre ist dagegen unangemessen und verletzend.
Die kirchlichen Arbeitgeber haben auch bereits in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission eine Änderung von § 3 Abs. 5 der Dienstvertragsordnung beantragt, nach der auf Verlangen des Arbeitgebers Kitabeschäftigte verpflichtet werden sollen, alle 5 Jahre ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes vorzulegen. Diese Regelung ist unverhältnismäßig und völlig überzogen. Sie wird vom MVV und wohl auch von den anderen ADK-Organisationen abgelehnt.
Es ist den Kirchenleitungen klar, dass eine solche Regelung rechtlich nicht erforderlich gewesen wäre. Die Kirchen hätten auch auf andere geeignete Weise die fachliche Eignung der eingesetzten Kitabeschäftigten sicherstellen können. Darüber ist jedoch auch deshalb nicht verhandelt worden, weil die Arbeitgeber die kirchlichen Beschäftigten nicht besser stellen wollten, als die bei der Kommune beschäftigten Kinderpflegerinnen und Erzieherinnen. Solche Skrupel hat man bei der Schlechterstellung der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Weihnachtsgeldkürzung jedenfalls nicht gehabt. W. M.
11.05.2007 Maxi-Postkarten für den TV-L: Für meine Zukunft seh‘ ich rot!
Der MVV hat die Maxi-Postkarten, mit denen für den TV-L ab 1. November 2006 geworben wird, in großer Auflage hergestellt und verschickt. Wer noch weitere Karten verbreiten will, kann sie bei MVV kostenlos bestellen. Das Herunterladen dauert leider etwas länger. Sorry! postkarte-tv-l-2007-2.pdf
11.05.2007 Wollen die Arbeitgeber die Sicherungsordnung abschaffen?
Bei der Kritik an den Arbeitgeberplänen muss deutlicher daraufhingewiesen werden, dass die bestehende Sicherungsordnung möglicherweise abgeschafft werden soll. Jedenfalls ist diese wichtige Reglung nicht mit im Angebot der Arbeitgeber vorgesehen, sondern soll bei der Neuregelung nur berücksichtigt werden.
Durch diese Regelung konnten in der Vergangenheit Kündigungen vermieden werden. Es gab Ausgleichzahlungen bei schlechter bewerteten Arbeitsplätzen und mindestens Abfindungszahlungen.
Dank an Norbert Kröger aus Oldenburg für seinen wichtigen Hinweis. W.M.
04.05.2007 Metaller bekommen 4,1 % mehr Lohn
Durch diesen guten Abschluss der IG Metall wird die Kirchensteuer weiter wachsen. Es wird Zeit, dass auch der Reallohn der Kirchenbeschäftigten wieder steigt. W.M.
19.03.2007 Rechtliche Hinweise von Verdi zum Streikrecht
im Bereich von Kirche und Diakonie: flugblatt_streikrecht1.pdf
16.03.2007 Sensation und Vorbild: Erster Kirchenstreik seit 1919 in Deutschland und Großdemonstration diakonischer Mitarbeiter in Stuttgart gegen Lohnsenkungen
Jahrelang wurde darüber geredet, dass auch kirchliche Mitarbeiter streiken dürfen. Jetzt hat in der Diakonie Württemberg der erste ganztägige Streik von über 370 Mitarbeitern auch tatsächlich stattgefunden.
Gleichzeitig haben sich 4.500 Beschäftigte Urlaub oder Überstundenfrei genommen, um ab 10.00 Uhr in Stuttgart gegen geplante drastische Lohnsenkungen demonstrieren zu können. Die Demonstranten äußerten ihre Bereitschaft, auch selbst notfalls in den Streik zutreten, wenn die Arbeitgeber weiter ihre Enteignungspläne durchdrücken wollten.
Zur gelungenen Aktion kann man nur gratulieren, auch wenn wir eigentlich in Niedersachsen die Ersten sein wollten. W.M.
Ausführlicher Bericht mit vielen tollen Fotos … http://www.agmav.diakonie-wuerttemberg.de/indexx.html
10. März 2007 Novellierung des Mitarbeitergesetzes beschlossen
– Alte Schlichtungsregelung vom Tisch –
Am Samstag, 10.3.2007, hat die Konföderationssynode Niedersachsens die Änderung des Mitarbeitergesetzes geschlossen. Das, woran Arbeitnehmer und Arbeitgeber seit Monaten gearbeitet hatten, ist nun wie vereinbart beschlossen – mit einer Änderung: ein Schlichtungsergebnis muss nur von einer 3/4 Mehrheit statt von einer 8/9 Mehrheit gebilligt werden. Es konnten grundlegende Verbesserungen für die Arbeitnehmerschaft erreicht werden:
Die wichtigsten Verbesserungen:
- Es gibt keine „Zwangsschlichtung“ mehr wie bei der Verhandlung um das Weihnachtsgeld 2004.
- Auch nicht bei der Kirche Beschäftigte können nun ADK Mitglieder werden
wie Juristen oder Gewerkschaftssekretäre - Bankabstimmung: die Arbeitnehmer können nur gemeinsam Anträge stellen und gemeinsam abstimmen.
Alleingänge sind jetzt nicht mehr zu befürchten.
Hier die ganze Meldung: Bericht über die Synode
02.03.2007 Gesamtausschuss veranstaltet einen MAV-Tag für alle MAV’en in der oldenburgischen Kirche.
Am 27.02.07 trafen sich auf Einladung des GA rund 22 Mitarbeitervertretungen und rund 80 Mitglieder im PFL-Kulturzentrum in Oldenburg. Einen ganzen Tag ging es um die Dinge, die im Moment im Umbruch sind. In Oldenburg steht die Errichtung eines flächendeckenden Intranets bevor. Hier stockt es ein wenig, nicht zuletzt, weil die MAV zu spät beteiligt wurde. Herr Friedrichs, leitender jurististischer Oberkirchenrat informierte die interessierten Teilnehmer aber auch über den Stand der Verwaltungsstrukturreform.
In Oldenburg soll es nach Wunsch der Synode demnächst nicht mehr 21 Rentämter, sondern nur noch eine Zentrale mit 6 Außenstellen geben. Die rund 230 Beschäftigten werden dann künftig auf landeskirchlicher Ebene angestellt. Kirchenbüro werden gegründet und getrennt von der Verwaltung von den Gemeinden bezahlt.
Die Gemeinden haben den Auftrag zu kooperieren, die Kirchenkreise sollen ab 1.7.07 von 14 auf sechs reduziert werden. Es tut sich also einiges im Kleinstaat Oldenburg.
Aus den Berufsverbänden berichteten : Annette Klausing (Ver.di), Klaus Röbken (vkm) und Werner Massow (MVV-K) über den Stand der ADK-Verhandlungen und die Aussichten, unser Weihnachtsgeld zurück zu bekommen. Man darf gespannt sein. Ein Ausblick auf die MAV-Wahlen und mögliche zukünftige Zusammenschlüsse rundeten den Tag ab. Der Erfahrungsausstausch in den Pausen wurde reichlich genutzt, um mehr über die anderen MAV’en zu erfahren.
13.02.2007 ADK-Beschluss: Fortgeltung der besonderen Regelungen für kurzfristig Beschäftigte
Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission hat am 05.02.2007 beschlossen, dass die am 31.12.2006 geltenden Regelungen über Vergütung/Lohn und Zusatzversorgung bei kurzfristiger Beschäftigung (§ 13a, § 18 Satz 2, § 29a und § 33 Satz 2 DienstVO) sowie über die Pauschalierung (§ 44 DienstVO) über den 31.12.2006 hinaus in Kraft bleiben. Diese Änderung der DienstVO tritt mit Ablauf des 31.12.2008 außer Kraft.
Die Bedeutung dieser Entscheidung nachfolgend:
§§ 13 a, 18 Satz 2, 29 a und 33 Satz 2 DienstVO –
Vergütungen/Löhne (Pauschalierung) und Zusatzversorgung bei kurzfristiger Beschäftigung
Danach erhalten Mitarbeiter, deren Dienstverhältnis jeweils auf nicht länger als 7 Tage befristet ist, anstelle der entsprechenden Vergütung nach dem BAT bzw. Lohnes nach dem MTArb eine Vergütung bzw. einen Lohn, der sich nach dem Stundensatz der Vergütungs-/ Lohngruppe bemisst, der der jeweiligen Tätigkeit entspricht.
Die Ermittlung und Berechnung der einzelnen Vergütungs-/Lohnmerkmale (Lebensaltersstufe, Lohnstufe, Erklärung zum Ortszuschlag, Vergleichsmitteilungen) für diese Mitarbeiter entfällt künftig.
Die Anzahl an einzelnen Dienstverhältnissen eines Mitarbeiters ist nicht maßgeblich.
Das jeweilige Dienstverhältnis darf auf nicht länger als 7 Tage befristet sein, unabhängig davon, ob das Dienstverhältnis/die Dienstverhältnisse kurzfristig (= sozialversicherungsfrei) im Sinne des § 8 SGB IV ist/sind.
Die kurzfristig Beschäftigten nach §§ 13a, 29a DienstVO sind von der Zusatzversorgung ausgenommen.
§ 44 DienstVO – Pauschalierung der Vergütungen/Löhne für geringfügig Beschäftigte
Auf Antrag des geringfügig beschäftigten Mitarbeiters kann die Vergütung/der Lohn pauschaliert werden, wenn die vereinbarte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 8 Stunden beträgt.
Dabei ist die Pauschalierung für einen bestimmten Zeitraum (höchstens 3 Jahre zu vereinbaren),die nach den Vorschriften der DienstVO in dem zu vereinbarenden Zeitraum durchschnittlich zu erwartende Vergütung bzw. der Lohn (Grundvergütung, Ortszuschlag, Lohn, Sozialzuschlag, allgemeine Zulage) zugrunde zu legen,die Pauschale mindestens in Höhe der der Tätigkeit entsprechenden Stundenvergütung zu vereinbaren.
09.2007 Arbeitsgerichtsprozess in Oldenburg zur Nachzahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld
Vor dem Arbeitsgericht Oldenburg wurde die Klage des stellvertretenden MVV-Vorsitzenden Ralf Reschke verhandelt, der mit Verdi-Rechtsschutz klagte. Leider wurde die Klage erstinstanzlich abgewiesen, aber die Berufungsmöglichkeit vor dem Landesarbeitsgericht eingeräumt. Jetzt muss zunächst die Urteilsbegründung abgewartet werden.
06.02.2007 Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission tagt wieder
Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) hat am 05. Februar 2007 unter Beteiligung aller Arbeitnehmervertreter die Arbeit wieder aufgenommen. Vor dem Hintergrund des konstruktiven Verlaufs der Gespräche zur Novellierung des Mitarbeitergesetzes haben die Verbände VKM, MVV-K und die Gewerkschaft ver.di ihre Ankündigung wahr gemacht, zu den Beratungen in die ADK zurückzukehren. In der Sitzung in Hannover wurde zunächst eine Geschäftsordnung der ADK erarbeitet. Außerdem haben sich die Vertreter der Dienstgeber und der Arbeitnehmer auf die Bildung von Ausschüssen verständigt, welche die Beratungen in der ADK vorbereiten sollen.
Mit dem Beginn der ADK – Arbeit verbinden die Vertreter der beruflichen Vereinigungen die Erwartung, die Arbeitsrechtsregelungen in den Landeskirchen Braunschweigs, Hannovers und Oldenburgs im Interesse der ca. 35.000 Beschäftigten weiterzuentwickeln und möglichst schnell die Übernahme des neuen Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes durchzusetzen. Die nächste Sitzung der ADK ist für den 12. März 2007 vorgesehen.
Annette Klausing, ver.di
Klaus Röbken, AG VkM Nds.
Werner Massow, mvv-k
31.01.2007 Kirchengerichtshof – EKD: Begründung zum Leiharbeitsurteil vom 09. 10.2006 liegt jetzt vor.
Leiharbeit nur zur Überbrückung von kurzfristigem Personalengpass zulässig
Am 9.Oktober 2006 hatte der Kirchengerichtshof der EKD (KGH-EKD) entschieden, dass eine Mitarbeitervertretung die Zustimmung zur Einstellung von Leiharbeitnehmern in einer diakonischen Einrichtung verweigern darf. Aus der seit dem 25.1.2006 vorliegenden Begründung ist nun ersichtlich, dass der KGH-EKD damit der von vielen diakonischen Arbeitgebern angestrebten Tarifflucht entscheiden entgegentritt: Es mag zwar den Vorstellungen der Dienststellenleitung entsprechen, die diakonie-eigene Arbeitnehmerüberlassung und externe Zeitarbeitsunternehmen auch in Arbeitsfeldern der Diakonie wegen erhöhter Flexibilitätserfordernisse wie Belegungsschwankungen und wegen des zunehmenden Kostendrucks als geboten anzusehen. Dabei wird aber übersehen, dass die Dienststelle oder ihre Leitung jedenfalls dann ein tragendes Prinzip der Kirchlichkeit verlassen, nämlich das Leitbild der Dienstgemeinschaft, wenn auf Dauer Arbeitsplätze durch Leiharbeitnehmer besetzt werden (…)
Die dauerhafte Substitution von Mitarbeitern durch Leiharbeitnehmer, die im Arbeitsverhältnis zum Verleiher stehen und nur dem Weisungsrecht der Dienststelle unterworfen sind, also letztlich zwei Herren dienen, konterkarriert die Idee vom gemeinschaftlichen Handeln von Mitarbeitenden und Dienststellenleitung im Rahmen der Dienstgemeinschaft. Das kirchliche Grundsprinzip des Leitbildes der Dienstgemeinschaft lässt den dauerhaften Einsatz von Leiharbeitnehmern nicht zu. Eine Dienststellenleitung und die im Anstellungsverhältnis mit der Dienststelle Beschäftigten bilden die Dienstgemeinschaft. (…)
Hinzu kommt, dass (…) der Dienstgemeinschaft auch eine angemessene Vergütung für alle diejenigen immanent ist, die für sich und ihre Familien von der Arbeit in der Dienstgemeinschaft ihren Lebensunterhalt bestreiten (müssen).(…)
Dieses Modell der Flucht aus dem Dritten Weg widerspricht der kirchlichen Grundvorstellung vom Leitbild der Dienstgemeinschaft und verstößt damit gegen kirchliches Recht.
Baumann-Czichon, Rechtsanwalt
Hier ist der Wortlaut der Entscheidung…. leiharbeit-im-diakonischen-dienst.doc
29.01.2007 Kirchenbeamte bis A 8 (vergleichbar BAT 5 c) erhalten weiterhin zusätzlich 420 Weihnachtsgeld
Gemäß § 8 des Niedersächsisches Besoldungsgesetzes (NBesG) bekommen Kirchenbeamte zu den 860 Sonderzuwendung, die alle Beamten bekommen, weiterhin zusätzlich 420 und 25,56 Familienzuschlag für jedes Kind (W.M.) Gesetzliche Grundlagen…. niedersachsisches-besoldungsgesetz.doc haushaltsbegleitgesetz-2007-v-15122006-nds-gvbl-33-2006-s-597.pdf
23.01.2007 Pastoren und Kirchenbeamte bekommen 2007 wieder Weihnachtsgeld in Höhe von 860
Im Haushaltsbegleitgesetz 2007 zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes ist in § 8 Abs. 3 geregelt, dass die Beamten und Richter 2007 eine Zuwendung in Höhe von 860 erhalten (vgl. Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Nr. 33, S. 597). Diese Regelung gilt auch für die Pastoren und Kirchenbeamten im Bereich der evangelischen Kirchen in Niedersachsen. Für die Angestellten und Arbeiter wird vermutlich demnächst in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission über die Übernahme des TV-L verhandelt, nachdem sich eine Einigung bei der Änderung des Mitarbeitergesetzes abzeichnet. Hierzu wird es wie üblich eine gemeinsame Erklärung von verdi, VKM und MVV-K. geben. W.M.
Hier auch als druckbare Version: Plakat Weihnachtsgeld für Beamte
15.01.2007 Bistum Osnabrück zahlt wieder vollen Tariflohn!
Auch das Bistum Osnabrück profitiere vom Rückgang der Arbeitslosenzahlen, teilte der Finanzdirektor Schnieders mit.
Wegen der sensationellen wirtschaftlichen Entwicklung sei die Kirchensteuer 2006 um 11,2 % angestiegen. Deshalb werden die vereinbarten Kürzungen zurückgenommen und wieder der volle Tariflohn gezahlt.
In den Konföderationskirchen hat es eine ähnlich gute Steuerentwicklung gegeben. Auch andere Einnahmen sind gestiegen. Die Aktienkurse haben sich im Jahre 2006 gut entwickelt.
Es sollte jetzt zügig zur Tarifanwendung zurückzgekehrt werden. Auch über den Ausgleich der gekürzten Urlaubs- und Weihnachtsgeldzahlungen aus 2005 und 2006 muss verhandelt werden. Hier die Meldung der Osnabrücker Zeitung: Osnabrücker Zeitung.doc W.M.
18.12.2006 Evangelische Zeitung: Streiks kirchlicher Beschäftiger werden nicht mehr ausgeschlossen!
Mehr… ez-v-1812.pdf
Viele Beschäftigte klagen:
Der MVV startet eine große Aktion zu Weihnachten, um auf zu geringe Einkommen hinzuweisen. 10.000 Flyer und 7.000 Kugelschreiber sind auf dem Weg zu Euch!
Mehr bei Klick auf das grüne Weihnachtsgeld-Logo …
Antrag zur Geltendmachung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes
Hier ……. Geltendmachung.DOC
30.11.2006 Gemeinsame Protestaktion von Verdi, VKM und MVV vor der Synode
Siehe Bericht mit tollen Fotos auf der Verdi-Homepage, bitte den Link „verdi-Kirche“ unten rechts auf dieser Seite anklicken)
30.11.2006 Sendedatei von Radio Flora
zum Kampf ums Weihnachtsgeld bei den evangelischen Kirchen in Niedersachsen.
Die Datei kann hier gehört werden…
Beitrag Radio Flora als mp3
29.11.2006 Presseerklärung zum Streit ums Weihnachtsgeld
20.11.06 Rechtsgrundlagen für die Geltendmachung der Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Während die kirchlichen Arbeitgeber versichern, dass die betreffenden Beschlüsse der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) rechtswirksam zustande gekommen seien, bleiben hieran nach Durchsicht der Vorträge der Arbeitnehmer-Juristen Hajo Köhler (Oldenburg) und Frank Krieger (Bremen) erhebliche Zweifel. Neben der möglicherweise rechtswidrigen Veränderung der Dienstvertragsordnung stellt sich die Frage, ob über die Zwangsschlichtung mit Hilfe des Schlichters Dr. Franzky unzulässiger Druck auf die Arbeitnehmervertreter in der ADK ausgeübt wurde. Ganz freiwillig hat der VKM jedenfalls nicht auf das Urlaubs- und große Teile des Weihnachtsgeldes verzichtet. Diese Zusammenhänge durch die Arbeitsgerichte überprüfen zu lassen, wird sicher spannend. Nur wer die Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht hat, kann im Falle eines gerichtlichen Erfolges mit Nachzahlungen rechnen.
Hier sind die Vorträge der Rechtsvertreter der Arbeitnehmerseite: Weihnachtsgeldstreichung.ppt
16.11.2006 Ansprüche für das Weihnachts- und Urlaubsgeld rückwirkend geltend machen
Auf der Veranstaltung des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt (KDA) am 13.11.2006 in Oldenburg trugen die Juristen Rechtsanwalt Köhler und DGB-Anwalt Krieger vor, dass sie den Beschluss der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) vom 01.12.2004 auf Abschaffung des Urlaubs- und drastischer Absenkung des Weihnachtsgeldes für möglicherweise unwirksam halten. Es sei deshalb dringend geboten, die entsprechende Geltendmachung der Ansprüche beim Arbeitgeber einzureichen, damit die Ausschluss- und verjährungsfristen nicht einsetzen können. Auch der Verdi-Landesbezirk Niedersachsen-Bremen findet die Angelegenheit sehr wichtig und hat deshalb seinen Mitgliedern Rechtsschutz für den Klageweg gewährt.
Vergleiche ….. verdi-Rechtsschutz.pdf
Der erste Schritt, die Geltendmachung ist kostenlos, aber anspruchssichernd.
In der Oldenburgischen Landeskirche haben schon 2.500 von 3.500 Beschäftigten die Geltendmachung ihrer Ansprüche an ihre Arbeitgeber angemeldet. Das ist ein großartiges Ergebnis, dem es jetzt nach zueifern gilt. Achtung! Die Auschlussfrist für das Weihnachtsgeld 2005 endet zum 30.11.2006. Danach können aber noch die Ansprüche für das Urlaubs- und Weihnachtsgeld 2006 gestellt werden.
Wolfsburg: Die Mitarbeiterversammlung vom 02.11.2006 protestiert gegen die Kürzung des Weihnachtsgeldes
und fordert die sofortige Anwendung des TV-L. Ein kircheneigenes Tarifwerk wird entschieden abgelehnt.
Mehr… Wolfsburger Nachrichten.pdf
60 Jahre Niedersachsen und das Inkrafttreten des TV-L
Der erste November 2006 war ein in zweifacher Hinsicht denkwürdiger Tag: vor 60 Jahren wurde das Land Niedersachsen aus den früheren Ländern Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe gebildet. Die Feiern wurden mit einem Gottesdienst in der Marktkirche in Hannover eingeleitet. Gleichzeitig stellt sich die Frage, warum Strukturveränderungen im kirchlichen Bereich so lange dauern? Warum können nur Kirchenkreise und Verwaltungsstellen zusammengelegt werden und nicht auch Landeskirchen? Fällt das Sparen unten leichter als oben?
Zum ersten November 2006 tritt auch der neue Tarifvertrag für das Land Niedersachsen in Kraft: Nachdem das Land 2004 die Tarifverträge mit der Gewerkschaft ver.di gekündigt hatte, war es schwer einen Nachfolgetarifvertrag durchzusetzen. Dies ist der Gewerkschaft ver.di mit einem beeindruckenden Streik, der sich über sehr lange Zeit hinzog, gelungen. Das war eine großartige gewerkschaftliche Leistung, die unseren Respekt verdient und auch die eine gewisse Vorbildfunktion für uns hat! 60 Jahre Niedersachsen und der TV-L
Neues Tarifrecht bei den Ländern gilt seit 1. November 2006
Am 19. Mai 2006 hatten Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, dbb tarifunion und Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sich nach 14 Wochen Streik auf die „Eckpunkte“ für ein neues Tarifrecht bei den Ländern geeinigt. In monatelangen „Redaktionsverhandlungen“ wurden daraus die Texte und Paragraphen der Tarifverträge.Ihnen hat die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst am 26. Oktober 2006 in Kassel mit großer Mehrheit zugestimmt. Geregelt sind darin unter anderem die – nach Ländern differenzierten – Arbeitszeiten und die Jahressonderzahlung, wiederhergestellt ist die Tarifbindung der Beschäftigten. Damit gelten künftig wieder weitgehend einheitliche Arbeits- und Einkommensbedingungen für den gesamten öffentlichen Dienst. In Kraft trat das neue Tarifrecht für die Länder zum 1. November 2006.
Mehr… TV-L.pdf
Bericht von der ADK-Sitzung vom 30.10.2006
Im Rahmen der ADK-Sitzung wurden Termine für die weitere Arbeit vereinbart. Die nächste Sitzung wird am 07. Februar 2007 stattfinden.
Bis dahin soll eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus den Arbeitsrechtsreferenten der Landeskirchen und den Arbeitnehmerorganisationen verdi, VKM und MVV-K auf Bitte des Rates möglichst einen gemeinsamen Novellierungsentwurf für das Mitarbeitergesetz (hier sind die Verfahrensvorschriften für die ADK geregelt) erarbeiten.
Hierzu gibt es die gemeinsame Erklärung von verdi, VKM und MVV-K:
Gespräch mit dem Rat der Konföderation am 25. Oktober 2006
Es wird wieder miteinander geredet! Zu einem intensiven Meinungsausstausch trafen sich Vertreter des Rates der Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen und der Arbeitnehmerorganisationen ver.di, vkm und mvv-k. Es wurde verabredet, weitere Gespräche zwischen Vertretern der Landeskirchen und den Arbeitnehmerorganisationen durchzuführen.
Homepage im neuen Gewand
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit dem 25. Oktober hat der Mitarbeiter-Vertretungs-Verband eine neue Homepage, die noch mehr Informationen bieten soll und für die Redaktion komfortabler zu handhaben sein wird, damit aktuelle Nachrichten unverzüglich erscheinen können.
Wir wünschen viel Spaß beim Klicken!
Euer
Werner Massow, Vors.
Neue MVV-Homepage feiert ersten Geburtstag
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit dem 25. Oktober 2006 hat der Mitarbeiter-Vertretungs-Verband seine neue Homepage, die innerhalb eines Jahres einen großen Bekanntheitsgrad erreicht hat. 15.466 Besucher schon im ersten Jahr, das ist wirklich nicht schlecht! Dieser Erfolg ist dadurch zu erklären, dass es zum Markenzeichen des MVV geworden ist, stets sehr schnell und auch umfassend zu informieren. Darauf sind wir schon ein bisschen stolz.
Wir haben zwei Geburtstagswünsche:
Vor allem wünschen wir uns, wieder zur festen Anbindung an den öffentlichen Dienst zurückzukehren, durch die Übernahme des TV-L ohne Verschlechterungen mit den attraktiven Jahressonderzahlungen, Einmalzahlungen und auch den vereinbarten Gehaltssteigerungen. Wir brauchen also die Rückkehr zu verlässlichen Rahmenbedingungen, die von den kirchlichen Arbeitgebern leichtfertig und ohne Not beseitigt wurden.
Zum anderen gelingt, die Wahrnehmung der Interessen besser, wenn sich noch mehr Kolleginnen und Kollegen in den Arbeitnehmerorganisationen zusammenschließen: Also durch Solidarität zum Erfolg! Der MVV macht hier ein niedrigschwelliges Angebot für alle mit nur 3 Monatsbeitrag, (die sich noch nicht zur vollen Mitgliedschaft bei verdi entschließen können). Wir streben eine breite und umfassende Basisorganisation der kirchlichen Beschäftigten an. Auch Du bist herzlich willkommen, im MVV mitzumachen. Wenn Du Dich jetzt zum Handeln entschließt und deinen Abnahmeantrag abschickst, entsteht noch mehr Stärke zur Sicherung der Arbeitnehmerinteressen.
Euer
Werner Massow, Vors.