2008 – Juli bis September

22.09.2008 Lehman-Pleite trifft Landeskirche in Oldenburg

Vom Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman Brothers ist auch die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg betroffen. Die Kirche sei dort mit Anlagen in Höhe von 4,3 Millionen Euro über eine ihrer Hausbanken engagiert, teilte der Oberkirchenrat am Montag mit.

Ob der tatsächliche Verlust in dieser Höhe eintrete, könne derzeit noch nicht beantwortet werden. Eine Wirtschaftsprüfer- und Rechtsanwaltssozietät sei beauftragt worden.

Haben sich auch noch andere Konföderationskirchen bei amerikanischen Banken verspekuliert, fragt sich W.M.?

Ergebnisse der Gesamtausschusswahl in der Landeskirche Hannovers vom 22.09.2008:

Danach setzt sich, unter der Voraussetzung, dass die Gewählten nicht innerhalb einer Woche die Wahl schriftlich ablehnen, der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers wie folgt zusammen:

Wulf, Siegfried
Roehl, Wolfgang
Massow, Werner
Miehe, Andreas
Staake, Wilfried
Schütt, Marina
Ernst, Hilmar *
Müller, Ilka *
Brukamp-Pals, Elke *

Nachrücker und Nachrückerinnen:
Vullriede, Ralf
Beuker, Ulrich
Prodöhl, Andrea
Bahlmann, Rudolf*
Wunstorf, Gerlinde *
Behn, Rolf
Coring-Wiedner, Klaus-Dieter
Schultze-van Dijk, Gerda
Krack, Angelika

Wir gratulieren den Gewählten und danken allen die sich an der Wahl aktiv oder als Kandidatinnen und Kandidaten beteiligt haben, für ihr Engagement.

ADK-Sitzung vom 22.09.2008:Innerkirchlicher Arbeitgeberwechsel ab 2009 führt weiter zu erheblichen Nachteilen!

Zurückhaltend äußerten sich heute in der ADK-Sitzung die Vertreter der Anstellungsträgerseite bzgl. der Sicherstellung erworbener Besitzstände von Mitarbeitenden im Geltungsbereich der DVO. Wie bereits berichtet, besteht für Stellenwechsler ab dem 01.01.2009 die Gefahr erhebliche Vergütungsanteile durch Nichtanwendbarkeit der Überleitungsregelungen zu verlieren.
Zur Vermeidung von unbeabsichtigten Schlechterstellungen empfehlen wir Mitarbeitenden, Mitarbeitervertretungen und Anstellungsträgern auf einen früheren Termin abzustellen.
Hierzu und zu weiteren Themen aus der ADK-Sitzung des 22.09.2008 folgt in Kürze eine Stellungnahme des Arbeitnehmerbündnisses.

Ab 2009:Erhebliche Nachteile auch bei Arbeitgeberwechsel innerhalb der Kirche?

(von Rolf Behn und Werner Massow)

Für alle bisher schon Beschäftigten, bieten die Überleitungsbestimmungen der ARR- eine Besitzstandswahrung. Doch wie sieht es bei einem innerkirchlichen Arbeitgeberwechsel nach dem 01.01.2009 aus? Oder bei einem neuen Vertrag nach einem befristeten Arbeitsverhältnis?

Bis zum 31.12.2008 gelten gemäß § 4 DVO alle im Dienst der Evangelischen Kirche in Deutschland und ihren Gliedkirchen verbrachten Zeiten als Dienst im Sinne der Bestimmungen des Bundesangestelltenvertrages bzw. des Manteltarifvertrages für Arbeiter. Ein Wechsel innerhalb der Kirche war völlig unproblematisch, weil hinsichtlich der Beschäftigungszeiten und der Eingruppierung keine Nachteile entstanden. Ein im Rahmen der DVO erworbenen Bewährungsaufstieg blieb auch für die neue Stelle -bei gleicher Tätigkeit- erhalten. Das ist zukünftig völlig anders.

Ab dem 01. Januar 2009 werden zwar die Vordienstzeiten von Tätigkeiten innerhalb des Geltungsbereichs der DVO berücksichtigt, wenn die letzte Tätigkeit nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Eine durch Bewährungs- oder Zeitaufstieg erreichte Vergütungshöhe geht aber bei einem Arbeitgeberwechsel auch innerhalb des Geltungsbereichs der DVO- verloren.
Mehr finden Sie … hier

Zusammenfassung von TL-L und DVO in einem Werk gelungen!

Ab 01.01.2009 wird die 61. Änderung der Dienstvertragsordnung (DVO-2009) gelten. Darin wird in § 2 festgelegt, dass die Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12. Oktober 2006 in der für das Land Niedersachsen geltenden Fassung dann anzuwenden sind, wenn die DVO nichts anderes bestimmt.
In den §§ 5 – 27 DVO-2009 sind die abweichenden kirchlichen Bestimmungen zum TV-L aufgelistet.

Eine vergleichende Übersicht, die die abweichenden Regelungen im Text des TV-L anzeigt, hat Rolf Behn von der MAV Leine-Solling zusammengestellt. Vielen Dank für diese Fleißarbeit! WM

Zusammenfassung TV-L und DVO

Wahlen zum Gesamtausschuss in der Landeskirche Hannovers

In diesen Tagen erhalten die MAV-Vorsitzenden und ihre Stellvertreter die Unterlagen für die Wahlen zum Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen. 9 Personen sind zu wählen, Wahltag ist der 18. September. Bis dahin müssen die Wahlbriefe in Hannover eingegangen sein.

Aus dem MVV kandidieren jetzt 10 Mitarbeitervertreterfür diese wichtige Aufgabe. Neben den jetzt schon im Gesamtausschuss vertretenen

Werner Massow, Dip. Sozialwirt aus Göttingen, Vorsitzender,
Marina Schütt, Dipl. Sozialwirtin aus Wolfsburg, Vorstandsmitglied,
Gerda Schultze-van Dijk, Sozialpädagogin aus Gifhorn,
Wilfried Staake, Diakon und Sozialpäd. aus Winsen, Schriftführer
Ralf Vullriede, Sozialpädagoge aus Diepholz,
Siegfried Wulf, Dipl. Pädagoge aus Hameln, Stellv. Vors.
stellen sich neu zur Wahl:

Rudolf Bahlmann, Lehrer an der FS für Erzieherinnen aus Osnabrück
Rolf Behn, Schuldnerberater, Kirchenkreis Leine-Solling,
Angelika Krack, Sozialpädagogin, Diakonieverband, Hannover-Land
Gerlinde Wunstorf, Küsterin, Hildesheimer Land

Wir fordern alle Wahlberechtigten auf, ihr Wahlrecht in Anspruch zu nehmen und wünschen unseren Kandidatinnen und Kandidaten viel Erfolg!

Mehr über den Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen unter:www.gamav.de

Neuer Vorstand des MVV auf Klausurtagung

Zu seiner jährlichen Klausurtagung kam jetzt der Vorstand des MVV in Klein-Süntel bei Springe zusammen. Neu in der Runde sind als Beisitzer/in Christel Orb-Runge aus Hannover und Rudolf Bahlmann aus Osnabrück, beide Fachleute für Kita-Angelegenheiten. Das Amt des Schatzmeisters wird jetzt von Hans-Joachim Kindermann wahrgenommen.
Themen waren: die Tarifentwicklung im Öffentlichen Dienst, neue Trägerstrukturen bei den Kindertagesstätten sowie Fortbildungsangebote des MVV in 2009. Der MVV ist jetzt 850 Mitglieder stark und ist weiter auf Wachstumskurs.

Kirchensteuereinnahmen steigen 2008 um fast 9%!

Während sich die kirchlichen Mitarbeiter mit ständig steigenden Energie- und Lebensmittelpreisen herumärgern müssen, steigen die Einnahmen der Kirchen seit drei Jahren deutlich an. So beträgt die Wachstumsrate in der Landeskirche Hannovers nach sieben Monaten gegenüber dem Vorjahreszeitraum 8,9%. In den anderen Konföderationskirchen dürfte es ähnlich aussehen.

Die Kirchen sind von der Inflation nur wenig betroffen. Sie geben fast 80 % ihrer Einnahmen für Arbeitslöhne aus. Doch gerade die haben in den letzten Jahren stagniert. Auch die diesjährige Tariferhöhung von 2,9 % konnte den Reallohnverlust der letzten Jahre nicht ausgleichen.
Wir brauchen Einkommen, die zum Leben reichen!
20.08.2008:W.M.

Landeskirche Braunschweig hat endlich Einwendungsverzicht erklärt

Es hat sehr lange gedauert, bis auch die Landeskirche Braunschweig es geschafft hat, den Verzicht auf Einwendungen zu er klären. Am 23.07.2008 wäre die Einwendungszeit ohnehin vorbei gewesen.
Doch jetzt ist sicher: Die Einmalzahlungen im Juli können nicht mehr zurückgefordert werden. Für alle die sich keinen Urlaub mehr erlauben können, besteht jetzt die Gelegenheit beim Sommerschlussverkauf ein paar Schnäppchen zu ergattern. W.M. 17.7.2008
Mehr…stammblattbeilage_zum_neuen_tarifwerk
durchfhinw_60aend_arr_einmalzahlungen

Pflegezeitgesetz ermöglicht Arbeitsbefreiung zur Pflege naher Angehöriger

Siegfried Wulf hat für den Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers eine Zusammenfassung der Freistellungsmöglichkeiten zur Pflege naher Angehöriger vorgenommen:

Zum 1. Juli 2008 ist zusammen mit der Erhöhung der Pflegesätze im Rahmen der Pflegeversicherung das neue Pflegezeitgesetz in Kraft getreten. Dieses schreibt den gesetzlich verankerten Anspruch auf kurzfristige Freistellung von der Arbeit zur Pflege naher Angehöriger fest.

Ziel des Gesetzes ist es, die Möglichkeiten zu verbessern, nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen. Dazu wird ein gesetzlicher Freistellungsanspruch von der Arbeit festgeschrieben, ohne das der Arbeitnehmer befürchten muss, dass er seinen Job verliert. In der Zeit der Freistellung besteht ein Kündigungsverbot.Das Pflegezeitgesetz unterscheidet zwei Arten der Freistellung von der Arbeit:

  • Freistellung wegen kurzzeitiger pflegebedingter Arbeitsverhinderung.
  • Sechsmonatiger Freistellungsanspruch bei häuslicher Pflege naher Angehöriger.

Mehr…. www.gamav.de/archiv/2008/pflegezeitgesetz.htm

Polizeiliches Führungszeugnis gehört nicht in die Personalakte!

– Rückforderung per Musteranschreiben möglich –

Beschäftigte im Bereich der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sind durch den ADK-Beschluss vom 19. Juni 2008 verpflichtet worden, zunächst einmalig ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen, um ihre fachliche Eignung zu bestätigen. Im Vorfeld dieses Beschusses sind zahlreiche Kolleginnen und Kollegen auch „freiwillig“ dem Wunsch des Anstellungsträger nachgekommen, ein aktuelles Führungszeugnis einzureichen. Nach Erkenntnissen des Mitarbeitervertretungsverbandes sind die Polizeichen Führungszeugnisse teilweise in den Personalakten abgeheftet worden, anstatt an die Beschäftigten zurückgeschickt zu werden. Das ist aus rechtlichen Gründen unzulässig

In der entsprechenden Anmerkung zu § 3 Abs. DVO heißt es: „In der ADK besteht Einvernehmen, dass die jeweilige zuständige Personalstelle nach Einsichtnahme in das Führungszeugnis einen Vermerk für die Personalakte anfertigt, ob in Bezug auf die in § 72a SGB VIII genannten Straftatbestände rechtskräftige Verurteilungen vorliegen. Weitere Vermerke werden nicht vorgenommen. Das Führungszeugnis bleibt im Besitz der Mitarbeiterin.“

Daraus ist eindeutig zu erkennen, dass die polizeiliche Führungszeugnisse nicht in die Personalakte gehören, sondern an die betroffenen Beschäftigten zurück zu senden sind. Zur Vereinfachung haben wir hierzu ein Musteranschreiben zur Rückforderung an die Personalabteilung entworfen. Mehr …Musteranschreiben

40.000 Besucher auf der MVV-Homepage

Die Homepage des MVV ist die mit Abstand am Meisten nachgefragte Homepage der drei Arbeitnehmerorganisationen. Dies liegt sicher auch daran, dass es zum Selbstverständnis des MVV-K gehört, frühzeitig und umfassend zu informieren. Hierfür gibt es Lob vor allem aus dem Bereich der Mitarbeitervertretungen, die der MVV bei ihrer Arbeit unterstützt.

Der MVV wächst auch in erfreulicher Weise- doch kann eine Arbeitnehmerorganisation nie gro߸ genug werden. Wir müssen uns darauf einstellen, auch in Zukunft unsere Arbeitnehmerinteressen erkämpfen zu müssen. Das geht nur durch verbesserte Organisation. Der MVV arbeitet mit geringen Monatsbeiträgen und setzt auf breite Beteiligung. Es muss der Normalfall werden, dass sich die kirchlichen Arbeitnehmer organisieren! Den MVV-Beitrag sollte sich jeder leisten können! W.M.

Landeskirche Braunschweig hat bisher keinen Einwendungsverzicht erklärt

Am 10. Juni 2008 haben die ADK-Mitglieder an die einwendungsberechtigten Stellen appelliert, bis zum 27. Juni 2008 den Verzicht auf Einwendungen zu erklären, um eine pünktliche Auszahlung der Einmalzahlung zum 31. Juli zu gewährleisten. Einwendungen durch eine Mitarbeiterorganisation oder eine Landeskirche hätten zur Folge gehabt, dass über die am 10. Juni 2008 gefassten Beschlüsse neu verhandelt werden müsste.

Es scheint so zu sein, dass die Landeskirche Braunschweig gar nicht beabsichtigt, Einwendungen zu erheben. Sie scheint aber auch nicht Willens oder in der Lage gewesen zu sein, bis heute eine Erklärung über einen Einwendungsverzicht abzugeben. Normalerweise hätte dies bedeutet, dass zum 31. Juli 2008 keine Einmalzahlung ausgezahlt werden könnte. Um den Unmut der Mitarbeiterschaft nicht zu entfachen, wird nun trotz der provokativen „Bummelei“ der Landeskirche Braunschweig, wie geplant ausgezahlt, allerdings unter dem Vorbehalt einer möglichen Rückforderung. Wer den Braunschweigern zu ihrem Verhalten etwas sagen möchte, kann dies in geeigneter Weise tun. Verschiedene Mailadressen finden sich unter: www.landeskirche-braunschweig.de/

Die Landeskirche Hannover hat eine Information zur vorläufigen Auszahlung der Einmalzahlung unter dem Vorbehalt einer möglichen Rückzahlung herausgegeben Einmalzahlung_Vorgriff_Hinweise

Übersicht der Staffelung der Einmal- und Sonderzahlungen

Thomas Hartmann von der MAV Göttingen hat eine schöne übersicht gestaltet. Teilzeitkräfte erhalten die Einmalzahlungen anteilig zu ihrer individuellen Arbeitszeit.

Übersicht der Einmal- und Sonderzahlungen

Mitgliederversammlung des MVV-K bestätigt Einwendungsverzicht

Im Rahmen der Mitgliederversammlung im Landeskirchenamt Hannover fand eine ausführliche Beschäftigung mit den ADK-Beschlüssen statt. Eine „Tarifpolitische Erklärung“ wurde verabschiedet. Es wurde der Wille bekräftigt, die Sitzverteilung in der ADK nach der Neubesetzung 2010 gründlich im Sinne des MVV-K zu verändern, damit es nie wieder möglich ist, uns aus Arbeitsgruppen auszuschließen. Der MVV-K wird an die Bündnisorganisationen ver.di und VkM herantreten, um für die Begleitung der ADK-Arbeit durch einen Fachanwalt zu werben.
Die ADK-Beschlüsse werden auf der MVV-Homepage veröffentlicht. Bis zum 27.06.2008 können noch Unstimmigkeiten beanstandet werden.

Tarifpolitische Erklärung vom 19.06.2008

ADK-Beschluss-neues-Tarifwerk

ADK-Beschluss-Polizeiliches Führungszeugnis

Polizeilichen Führungszeugnisse im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe

Die Arbeitnehmerorganisationen ver.di, VkM und MVV-K erläutern in einem gemeinsamen Schreiben, warum sie nun doch zugestimmt haben, dass alle Beschäftigten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe einmalig verpflichtet werden, ein polizeiliches Führungszeugnis zu beantragen und es der Personalstelle zur Einsicht vorzulegen. Die Beschäftigten in diesem Bereich werden um Verständnis gebeten.

Hintergrund für diesen Beschluss ist der große Druck öffentlicher Kostenträger gegenüber den kirchlichen Einrichtungen, auch von den kirchlichen Beschäftigten die Vorlage von Führungszeugnissen zu verlangen. Es sollen so die fachliche Eignung des eingesetzten Personals überprüft und der Einsatz pädophiler Straftäter abgewehrt werden. Nach wie vor sehen die ADK-Mitarbeiterorganisationen die Beschäftigten in diesen Bereichen, in denen ganz überwiegend Frauen beschäftigt werden, durch die beabsichtigten regelmäßigen überprüfungen unter Generalverdacht gestellt. Deshalb wird nach der einmaligen überprüfung eine Auswertung stattfinden.

Mehr…Polizeiliches Führungszeugnis

Mitnahmeentschädigung bleibt in der Konföderation erhalten

Aufgrund der Eingabe des MVV-K vom 5. Juni 2008 an den Rat der Konföderation wurde die geplante Abschaffung der Mitnahmeentschädigung durch Beschluss vom 10.06.2008 zurückgenommen und sogar eine Verbesserung ab 1. Juli 2008 beschlossen. Die Entschädigung von 2 Cent je Kilometer und Person wird dann für alle mitfahrenden Personen in gleicher Höhe gezahlt. Der MVV hatte den Rat darauf aufmerksam gemacht, dass entgegen seiner Annahme auch weiterhin eine Mitnahmeentschädigung steuerfrei gezahlt werden könne. In seinem Antwortschreiben ließ der Rat mitteilen: „Auch der Rat hält die Zahlung einer Mitnahmeentschädigung für ökologisch und ökonomisch sinnvoll, weil sie die Mitarbeitenden motiviert, Fahrgemeinschaften zu bilden.“ In der Sitzung wurde wie geplant, die steuerfreie Wegstreckenentschädigung für Dienstfahrten im eigenen PKW von 27 auf 30 Cent pro Kilometer erhöht.

Mehr… konfoemitfahrerbonus

ADK-Beschluss vom 10.06.2008: Ein Abschluss ist endlich geschafft!

In der ADK-Sitzung wurde die grundsätzliche Anwendung der Bestimmungen des TV-L durch die Anpassung der DVO beschlossen!

-Es konnten keine Ausgleichsleistungen für das verspätete Inkrafttreten des TV-L (01.11.2006 beim Land Niedersachsen) durchgesetzt werden.

-Doch es gilt die 38,5 Wochenstunde für alle Beschäftigten (ab 01.01.2009).
-Die Einmalzahlung erfolgt nach TV-L in Höhe von 910, 610 und 210 Euro je nach Entgeltgruppe (im Juli 2008).

– 2,9% Lohnerhöhung ab 2008 wird in in 2 Sonderzahlungen (August und Dezember 2008) überwiesen.
-Die Jahressonderzahlung richtet sich nach TV-L mit 95, 80, 50 und 35% je nach Entgeltgruppe (November 2008).

-Die neuen Regelungen treten zum 01.01.2009 inklusive der überleitungen (wie TV-ü, doch ohne Strukturausgleich und Leistungsentgelt) in Kraft.
-Die einwendungsberechtigten Stellen sollen bis zum 27.06.2008 den Verzicht auf Einwendungen erklären, damit die Bestimmungen ohne weitere Verzögerungen umgesetzt werden können.
Mehr dazu, die Bewertung und Stellungnahme des Arbeitnehmerbündnisses: Tarif-Info 11

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