Hier finden Sie ältere Meldungen von Januar bis Juni 2008
Die Meldungen sind in umgekehrter Reihenfolge aufgelistet, sodass die Seite mit Juni beginnt und mit dem Januar unten entdet.
ADK-Sitzung vom 10. Juni 2008 soll die „Tarif“-Einigung bringen!
Das hört sich einfacher an, als es ist.
Erst seit dem 05. Juni 2008 liegen die Beschlussanträge vor. Sie bestehen aus verschiedenen Bausteinen: Kernstück ist die überarbeitete Dienstvertragsordnung, die zukünftig auf den TV-L Bezug nimmt (Textlänge 31 Seiten). Hinzu kommen die Arbeitsrechtsregelung zur überleitung der Mitarbeiterinnen der Konföderation ev. Kirchen in Niedersachsen (30 Seiten), die Arbeitsrechtsregelung zur änderung der Dienstvertragsordnung und zur Gewährung von Einmal- und Ausgleichszahlungen sowie der Gewährung einer Jahressonderzahlung 2008 (5 Seiten) und der Antrag auf änderung der DienstVO betr. Persönliche Eignung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (§ 72 SGB VIII). Diese Papiere sind auf ihre umfassenden Rechtsfolgen durchzusehen. Das ist eine große Verantwortung für alle Arbeitnehmerorganisationen, vor allem, wenn jetzt auch noch die Einwendungsfrist von einem Monat auf eine Woche (bis zum 17.06.2008, 24 Uhr) verkürzt werden soll.
Der MVV hat in seiner Satzung vorgesehen, dass eine Entscheidung der Mitgliederversammlung über wichtige tarifliche Veränderungen stattfinden muss. Hierzu ist auch bereits für den 19. Juni 2008 in das Landeskirchenamt Hannover eingeladen worden. Zugleich sind die Mitarbeitervertretungen zu konsultieren. Am leichtesten wäre jetzt die Veröffentlichung des vorliegenen Antragspaketes im Internet. Der MVV ist von seinen Partnern im Arbeitnehmerbündnis dringend gebeten worden, die Texte nicht auf seine Homepage zu stellen. Dem kommen wir auch aus verschiedenen Gründen nach. Selbstverständlich können aber unsere Mitglieder und die gewählten Mitarbeitervertreter das Antragspaket per Mail anfordern. Sie erhalten es dann umgehend. Je mehr Menschen, dass Regelungswerk sorgfältig lesen, um so eher werden Fehler entdeckt, die sonst verheerende Folgen haben können.
Hier nur ein Beispiel: § 18 der DVO lautet: „§ 18 TV-L findet keine Anwendung“. Im § 18 TV-L wird ausgeführt, dass das Leistungsentgelt von jetzt 1 Prozent auf 8 % gesteigert werden soll. Der geplante Verzicht auf das aktuelle Leistungsentgelt von einem Prozent ist zur Beibehaltung der 38,5 Stundenwoche verwendet worden. Niemals hat die Arbeitnehmerseite beabsichtigt, auch auf zukünftige Steigerungen des Leistungsentgelts zu verzichten. Möglicherweise ist es ein schwerer Fehler, dass auf Arbeitnehmerseite auf die Begleitung durch fachkundige Juristen verzichtet wird.
Hier noch ein Letztes: Im Arbeitgeberangebot ist kein Eurocent vorgesehen, als Ausgleich für das um zwei Jahre verspätete Inkrafttreten des TV-L für den Bereich der Kirchen (vergl. „Tarif“-Info 10 des Arbeitnehmerbündnisses). W.M.
MVV-K fordert den Rat der Konföderation auf, die Mitnahmepauschale nicht zu streichen
In der Begründung ging der Rat davon aus, dass mit der Erhöhung der Kilometerpauschale auf 30 Cent je Kilometer der steuerfreie Werbungskostenersatz ausgeschöpft sei und dass deshalb für die Gewährung einer Mitnahmeentschädigung kein Raum mehr bliebe. Die Höhe der Mitnahmeentschädigung solle deshalb auf null Cent je Kilometer gesetzt werden. Der MVV-K möchte den Rat höflich und entschieden darauf aufmerksam machen, dass hier wahrscheinlich versehentlich von einer falschen Annahme hinsichtlich der Vorschriften des § 9 Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) ausgegangen worden ist. Wie aus der beigefügten Anlage der Oberfinanzdirektion Hannover unschwer erkannt werden kann, ist weiterhin für die Mitnahme je Person und Kilometer ein steuerfreier Werbungskostenersatz von 2 Cent pro Kilometer möglich. steuerfreie-mitnahmepauschale
Der MVV-K bittet den Rat, dies bei der änderung des § 1 Abs. 2 des gemeinsamen Wegstreckenentschädigungsgesetzes WEG zu berücksichtigen und keine Streichung der Mitnahmepauschale vorzunehmen.
Die Beibehaltung der Mitnahmepauschale in Höhe von 2 Cent pro Kilometer ist ökonomisch wie ökologisch höchst sinnvoll. Es ist allgemein bekannt, dass durch die Mitnahme von Personen der Energieverbrauch um fast einen Liter je Person pro 100 gefahrene Kilometer ansteigen kann. Es ist zu hoffen, dass es dem Rat möglich ist, noch kurzfristig die Eingabe des MVV-K bei seiner Beschlussfassung am 10.Juni 2008 zu berücksichtigen.
Die Mitgliederversammlung des Mitarbeitervertretungsverbandes am 19.Juni 2008
Wichtigster Tagesordnungspunkt wird die Bewertung des ADK-Beschlusses vom 10. Juni 2008 sein. Es ist anzunehmen, dass in der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission eine Entscheidung über die Einführung des Tarifvertrags der Länder (TV-L) fallen wird. Die Mitgliederversammlung muss hierzu eine Bewertung vornehmen und entscheiden, ob wir als Verband Einwendungen gegen den ADK-Beschluss erheben wollen oder ob wir das Ergebnis akzeptieren.
Darüber hinaus sind in den Vorstand ein neuer Kassenwart und zwei neue Beisitzer zu wählen.
Wegstreckenentschädigung wird zum 01. Juli 2008 auf 30 Cent pro KM erhöht!
Nachdem die Gesamtausschüsse und die Mitarbeitervertretungen jahrelang die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung eingefordert hatten, gibt es jetzt endlich Bewegung in dieser Sache. Die längst überfällige Anpassung soll jetzt zur Jahresmitte erfolgen. Dies teilte die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen den Mitarbeiterverbänden und der ADK mit. Die endgültige Beschlussfassung erfolge am 10. Juni 2008. Die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung soll schon ab 01. Juli 2008 gelten, um möglichst bald auf die gestiegenen Kosten für die PKW-Nutzung zu reagieren.
Hierzu berichtet spiegel-online zum Thema: Vor 10 Jahren kostete ein Liter Superbenzin umgerechnet 81 Cent, Diesel war für 59 Cent zu haben. Damit hat sich der Dieselpreis von heute 1,43 Euro mehr als verdoppelt. Ein Durchschnittsfahrer der rund 1000 Liter Benzin pro Jahr verbraucht, muss 680 Euro zusätzlich aufwenden, der Diesel-Besitzer sogar 840 Euro mehr.
Mit den Preiserhöhungen, nicht nur im Energiebereich, konnte die Lohnentwicklung nicht Schritt halten.
Stellungnahme des Arbeitnehmerbündnisses zur ADK-Sitzung am 05. Mai 2008
Das beigefügte „Tarif“-Info 10 zeigt, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber fast immer eine unterschiedliche Deutung der Situation haben.
Die spannende Frage bleibt: Wird es einen Nachteilsausgleich für das um zwei Jahre verspätete Inkrafttreten des TV-L geben. Hier sind insbesondere die weitgehend unterbliebenen Weihnachtsgeldzahlungen 2006 und 2007 gemeint.
Die Kirchenleitungen tragen auch gar nicht vor, dass sie keine Nachzahlungen leisten können. Sie fühlen sich aufgrund des ADK-Beschlussses vom 01.12.2004 hierzu nicht verpflichtet. Dagegen steht die Orientierung auf die Tarifverträge im Land Niedersachsen. Diese ist im Mitarbeitergesetz und in der Dienstvertragsordnung festgeschrieben. Am Ende wird sich die strittige Summe entweder in den hohen Rücklagen der Landeskirchen oder auf den Konten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befinden.
Mehr: knapp-vorbei-ist-auch-daneben1
Arbeitgeberkommentar zur ADk-Sitzung am 05.05.2008:
Tarifverhandlungen: Kirchliche Arbeitgeber bieten volle Einmalzahlung nach TV-L an
Mehr…tarifverhandlungen
Die kirchlichen Arbeitgeber sind mit einer sehr einseitigen Darstellung der letzten Verhandlungsrunde in der ADK an die öffentlichkeit gegangen. Was die Arbeitgeber in ihrer Meldung verschweigen, ist die Tatsache, dass sie keinen Ausgleich für die um zwei Jahre verspätete Inkraftsetzung des TV-L zahlen wollen. Das ist der aktuelle Streit. Die Arbeitnehmerorganisationen stimmen zur Zeit ihre gemeinsame Stellungnahme ab. W.M.
Ministerpräsident Wulf hat ein „beglückendes Erlebnis“
Am 28. April verteilten Vertreter von der Arbeitnehmerorganisationen ver.di, MVV und VkM ihre Flugblätter an die Besucher des Festgottesdienstes. Mehr Offener Brief-28-april-2008
MP Wulf im Dialog mit Werner Massow und Elke Brukamp-Pals
Foto:Dietrich Kniep
Einer der Besucher war der Ministerpräsident des Landes Niedersachsens. Als er sich bei den Demonstranten erkundigte, um was es denn gehe, teilten wir ihm mit, dass die kirchlichen Beschäftigten die übernahme des TV-L ohne Verschlechterungen verlangten. Darauf sagte der Ministerpräsident wörtlich: „Ich muss das erstmal verdauen, dass Beschäftigte dafür demonstrieren wie beim Land Niedersachsen bezahlt zu werden. Normalerweise bekomme ich immer zu hören, dass wir zu wenig bezahlten“.
Im Grußwort der Landesregierung griff Wulf diesen Dialog noch mal auf und sprach von einem „beglückenden Erlebnis.“ Mehr: Glückserlebnis Auch die kirchlichen Beschäftigten wären „beglückt“, wenn sie die Nachzahlungen von einem TV-L ohne Verschlechterungen schon auf ihrem Konto hätten. Denn es immer gut, wenn in einem Bundesland nicht nur der Ministerpräsident glücklich ist! W.M.
Neuer LKA-Präsident Guntau verspricht jederzeit fairen Dialog
Links im Bild ist der Sprecher der Arbeitnehmerseite Uwe Martens (ver.di) bei der übergabe des Offenen Briefes an Herrn Guntau zu sehen. Rechts im Bild der MVV-Vorsitzende Werner Massow. Im Hintergrund demonstriert der stellv. ADK-Vorsitzende Klaus Röbken (VkM).
Verdi-Flugblatt zum Ersten Mai beschreibt die Lage kirchlicher Beschäftigter
Das Flugblatt aus dem verdi-Bezirk Weser-Ems zeigt eindrucksvoll auf einer „Spendenuhr“, welche Verluste die kirchlichen Beschäftigten in den letzen Jahren hinnehmen mussten. Von den Arbeitgebern wird eine „Spendenbescheinigung“ verlangt.
Mehr: Flugblatt-01-Mai-081
Am 28. April 2008 fand die gut besuchte Fortbildung für MAVen statt
Foto: Rainer Nicola
Ca. 160 MAVLer/innen nutzten die Gelegenheit, um sich über den Verhandlungsstand der ADK Verhandlungen und den Tarifvertrag der Länder zu informieren. Auch wenn bedauert wurde, dass die Sonderzahlungen nach dem TV-L erst mit zweijähriger Verspätung in voller Höhe gezahlt wird, fand das sich für das abzeichnende Verhandlungergebnis eine erhebliche Unterstützung in den Redebeiträgen. Die Rückkehr zur Tarifanbindung sei das wichtigste Ergebnis. Die Arbeitnehmerseite wäre viel besser aufgestellt, als in der Vergangenheit. Dadurch sei ihre Durchsetzungsfähigkeit gestiegen. Auch in Zukunft müsse man sehr aufpassen, dass die Tarifergebnisse des öffentlichen Dienstes den kirchlichen Beschäftigten in vollem Umfang zu Gute kämen. Die gute Beteiligung an der Fortbildungsveranstaltung zeigt, dass dieMitglieder der Mitarbeitervertretungen sich weiter aktiv für die Belange der Beschäftigten einsetzen wollen.
adk-sachstand-28-04-2008-bundnis
Präsentation-TV-L-28-april-2008
ADK bestätigt übernahme des TV-L mit Verschlechterungen
Am 18.04.2008 beschloss die ADK vorbehaltlich einer Einigung bei den noch ausstehenden Verhandlungspunkten, der zukünftigen Tarifstruktur den TV-L mit seiner Entgelttabelle, aber überleitung ohne Strukturausgleich, den tariflichen Jahressonderzahlungen (erst ab 2008), der Nichtanwendung des Leistungsentgelts und der Beibehaltung der 38,5 Stundenwoche zugrunde zu legen. Das ist ein gewisser Erfolg, der ohne die neu zusammengesetzte Mitarbeiterseite der ADK sicher nicht zu erreichen gewesen wäre. Ein Erfolg der Gründung des MVV.
Doch werden wir auch unser Ziel „TV-L ohne Verschlechterungen“ erreichen können?
TV-L ohne Verschlechterungen, so hieß das Motto der großen Unterschriftensammlung. über 13.500 Kolleginnen und Kollegen haben diese Forderung unterschrieben. Bisher war es die gemeinsame Auffassung des Arbeitnehmerbündnisses: Der TV-L ist bereits ein ausgehandelter Interessenausgleich mit Verschlechterungen besonders der Arbeitnehmerseite. Darüber kann und sollte nicht noch einmal verhandelt werden. Nur wenn die Kirchen nachweisen, dass eine finanzielle Notlage besteht, darf von den Tarifen des öffentlichen Dienstes (zeitweilig) abgewichen werden. (Hierüber müsste dann aber auch eine Notlagenregelung abgeschlossen werden, durch die betriebsbedingte Kündigungen verhindert würden.)
Besteht zurzeit eine finanzielle Notlage? Nein, im Gegenteil, die kirchlichen Einnahmen sprudeln, wie schon lange nicht mehr! Die kirchlichen Arbeitgeber versuchen daher auch gar nicht eine Notlage zu behaupten. Warum ist dann aber die übernahme des TV-L ohne Abstriche unmöglich geworden?
Sie ist unmöglich geworden, weil unsere Bündnispartner die Forderung nach voller Nachzahlung der noch ausstehenden Weihnachtsgeldzahlungen 2006 und 2007 ohne Not(lage) bereits vor der ADK-Verhandlung aufgegeben haben. Sie haben nur die Hälfte dieser Summe gefordert, (damit die Vorhandlungen an Fahrt gewinnen). Die Arbeitgeber wollen möglichst gar nichts zahlen und verweisen auf den ADK-Beschluss vom 1. Dezember 2004.
Grundsätzliches Problem der ADK-Verhandlungen: „Wer verhandelt, muss Kompromisse machen, das weiß doch jeder!“ Doch wenn wir das Verhandlungsergebnis des öffentlichen Dienstes als unsere Maximalfordrung erheben und dann nochmal „durchverhandeln“, also mit uns handeln lassen, kann nur etwas Schlechteres für uns kirchliche Beschäftigte herauskommen. Und das alle Jahre wieder!
Konsequenz: Entweder akzeptieren die kirchlichen Arbeitgeber, daß stets ALLE, nicht nur die Theologen und Beamten zu 100 % die jeweiligen Verhandlungsergebnisse des öffentlichen Dienstes erhalten müssen. Oder wir sind gezwungen, eigenständige Verhandlungen zu führen und zwar möglichst gleichzeitig mit dem öffentlichen Dienst in Niedersachsen. Wir können dann nicht mehr die Ergebnisse abwarten und auf die freiwillige übernahme durch die kirchlichen Arbeitgeber hoffen. Denn hoffen und harren, macht manche zum Narren. Durch unser bisheriges Abwarten ohne Mobilisierung der Beschäftigten hat uns der dritte Weg seit 2005 schon heftige Einschnitte beschert. Eine wichtige Lehre daraus: Alle kirchlichen Beschäftigten sollten NICHT mehr auf den Gerechtigkeitssinn der kirchlichen Obrigkeit vertrauen. Vertrauen sollten sie nur auf ihre eigene Kraft. Gemeinsam können wir mehr erreichen! Alle Beschäftigten sollten basisorganisiert sein. http://www.mvv-k.de/wp-content/uploads/aufnahmeantrag1.pdf
EPD-Bericht: Erste-Einigung-im-Tarifkonflikt-der-kirchen
MAV-Wahl im Landeskirchenamt: Mehrheit für neue Kandidaten
Im Landeskirchenamt gab es eine gewisse Unzufriedenheit mit der bisherigen MAV, die beamtendominiert war. Dagegen trat eine neue Gruppe an, die auf Anhieb die Mehrheit in der MAV bekam. Gratulation an die Gewählten und Ermunterung zur Vertretung der Interessen aller Mitarbeitergruppen. W.M. 08.04.2008
Beihilferegelungen für Beamte ohne Rechtsgrundlage
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen hat mit Urteil vom 26. Februar 2008 die derzeitigen Beihilferegelunge für (Bundes-)Beamten als mit höherrangigem Recht unvereinbar erklärt (Az.: 3 A277/O7). beihilferegelung-f1-beamte1
Heftiger Krach in der Arbeitrechtlichen Kommission der EKD
Die 2.500 EKD-Beschäftigten waren bisher über die Regelungen ihrer Dienstvertragsordnung an die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angekoppelt. Diese „Tarifautomatik“ sollte in der Sitzung vom 25.03.2008 auf Arbeitgeberantrag abgeschafft werden. Die Arbeitnehmerseite hat diesen Antrag nicht nur abgelehnt, sondern erklärt, dass erst dann weiterverhandelt werden könne, wenn die Fortdauer der Tarifanbindung wieder als Grundlage der Beratung gesichert sei. Mehr….EKD-ARK Erklärung_080325.doc
Auch im Bereich der Konföderation hat der Rat eine einseitige Veränderung des Mitarbeitergesetzes als gesetzesvertretende Verordnung vorgenommen und so die Tarifautomatik ab 01.März 2008 beseitigt. Hierüber war zunächst nur die Arbeitgeberseite informiert. Aufgrund des Protestes der Arbeitnehmerorganisationen ist die Wirkung der Rechtsverordnung ausgesetzt worden. Eine gemeinsame Bewertung der Arbeitnehmerorganisationen steht noch aus. W.M. 27.03.2007
Tarif-Forderungen und Ergebnisse von 1971 bis 2006
Am 1. Mai 2004 haben wir im kirchlichen Dienst zum letzen Mal eine Lohnerhöhung gesehen. Ein Prozent mehr wurde damals gezahlt. Danach gab es nur noch massive Lohnsenkungen. In der Vergangenheit konnten zum Teil beträchtliche Lohnzuwächse erkämpft werden. Freiwillig haben Arbeitgeber nie angemessenen Lohnanpassungenvorgenommen. Das wird bei Kirche nicht anders sein! Mehr: Tarifrunden im öffentlichen Dienst.pdf
Osnabrück: Kirchenvorstand fordert Tariflohn von der ADK
In seinem Schreiben vom 20.2.2008 fordert ein Osnabrücker Kirchenvorstand von der ADK, dass Tariflohn für seine Erzieherinnen gezahlt wird.
„Der Kirchenvorstand nimmt den Unmut der Erzieherinnen und Erzieher zur Kenntnis und spricht sich für die übernahme des TV-L ohne Kürzungen aus. Wir sind der Auffassung, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Einrichtungen nicht schlechter gestellt sein sollen, als Mitarbeiter in vergleichbaren Einrichtungen anderer Träger.“
Hier der Brief in voller Länge: Gleichbehandlung der Erzieherinnen
MAV Holzminden- Bodenwerder fordert die Beteiligung des MVV-k http://www.mav-holzminden-bodenwerder.de
Auch die MAV Leine-Solling wendet sich mit einer Botschaft an alle Arbeitnehmerorganisationen: Schreiben-an-die-Verbände.pdf
Stellungnahme des Vorstandes des Mitarbeitervertretungsverbandes zur Entscheidung vom 29.02.2008:
Die Kurznotiz über den Beschluss vom 29.02.08 zur Besetzung der Verhandlungskommission wurde offensichtlich aufmerksam registriert und im Gästebuch kommentiert.
Der Vorstand des MVV hat sich in seiner letzten Sitzung mit der überraschenden Entscheidung des Arbeitnehmerbündnisses auseinandergesetzt und stellt dazu fest:
Die Entscheidung, den MVV nicht an der Arbeitsgruppe zu beteiligen, war keine strategische Meisterleistung der Arbeitnehmerbank und hat die Arbeitnehmerseite geschwächt. Wenn persönliche Animositäten das Handeln der politisch Tätigen bestimmen, wird die Vernunft zu kurz kommen. Wir werden die Entscheidung und die Umstände, wie sie zu Stande kam, im Gedächtnis behalten. Aber wir werden einer Schwächung der Vertretung der Arbeitnehmerinteressen keinen weiteren Vorschub leisten.
An der Vorbereitungsgruppe der Arbeitnehmerseite und in der ADK selbst wird der MVV -personell und konzeptionell unverändert- mitarbeiten. Wir sehen unsere Verpflichtung gegenüber unseren Mitgliedern und den Mitarbeitenden weiterhin in einer zeitnahen und unzensierten Information. Und so werden wir auch zukünftig in angemessener Weise informieren und dabei die Vertraulichkeit vorläufiger Verhandlungen einhalten.
Die jetzt an den Verhandlungen beteiligten Organisationen werden sich an den Verhandlungsergebnissen messen lassen müssen, die sie erreichen. Wir werden auch in Zukunft unsere Meinung einbringen und die offene Diskussion weiterführen.
Wir wünschen den Kollegen und der Kollegin jedenfalls ein glücklicheres Händchen bei den anstehenden Verhandlungen, als sie es bei Ihrer Entscheidung über die Besetzung der Verhandlungsgruppe bewiesen haben.
Vorstand des MVV hat sich aufseiner letzten Sitzung mit den Geschehnissen in der ADK beschäftigt.
Wir denken, dass es ein Fehler ist, dort einen möglichen Sitz zu verschenken.
Weiter entspricht es demokratischen Gepflogenheiten, eine an einer wichtigen Entscheidung beteiligte Organisation auch an den entsprechenden Vorbereitungen zu beteiligen.
Wir fordern darum die Gewerkschaft ver.di und den Verband Kirchlicher Mitarbeiter VKM auf, den MVV unverzüglich wieder im ADK-Ausschuss zu beteiligen.
Damit wird die so dringend erforderliche Einheit im Arbeitnehmerbündnis wieder hergestellt.
WS.
Landeskirche Hannovers: Die Rücklagen sind im Jahre 2007 um 36 Millionen Euro gestiegen
Obwohl es der Landeskirche Hannovers finanziell blendend geht, behauptet sie gleichzeitig mit einem Defizit von 4,8 Mio Euro abgeschlossen zu haben. In den Anlagen ist auch die übersicht über das Vermögen und die Schulden der Landeskirche zu ersehen. Danach sind die Rücklagen sehr deutlich gestiegen.
Schön das es den Kirchen gut geht; besser wenn auch die Beschäftigten wieder ihren gerechten Anteil gemäß den Tarifen des öffentlichen Dienstes bekommen. Mehr…Vorläufiger Jahresabschluss-2007.pdf
Arbeitnehmerbündnis beschließt die Bildung einer vierköpfigen ADK-Verhandlungsgruppe ohne Beteiligung des MVV
Beim Treffen des Arbeitnehmerbündnisses am 29.02.2008 wurden für die weiteren Verhandlungen Uwe Martens, Annette Klausing, Hilmar Ernst (alle ver.di) und Andreas Miehe (VKM) benannt.
Der MVV kritisiert, dass er bisher keinen Platz in der Verhandlungsgruppe erhalten hat.
GEW beklagt Zunahme von Zwangsteilzeit und Befristungen in Kitas
Tarifrunde 2008: „ErzieherInnen verdienen mehr“
Hier ist der Beitrag nachzulesen:
Der erste Bericht über die ADK-Sitzung
kommt erstmals von der Arbeitgeberseite, die laut Oberlandeskirchenrätin Andrea Radkte erleichtert über die Entwicklung ist. Mehr: http://www.evlka.de/content.php?contentTypeID=4&id=7959
ADK-Sitzung am 27.02.2008: Wie wird es weitergehen?
Zum 30.06.2008 soll nach dem gemeinsamen Willen beider Seiten alles gekärt sein! Wir werden zeitnah über die ADK-Sitzung berichten.
Gelungener Tarifprotest zur Amtseinführung der neuen Synodalen in Hannover
Etwa 100 Kirchliche Mitarbeiter protestierten am Donnerstag, 21. Februar vor der Marktkirche in Hannover anlässlich des Einführungsgottesdienstes für die neugewählten Synodalen.
Ver.di hat einen schönen Bericht der gemeinsamen Aktion des Arbeitnehmerbündnisses mit vielen Fotos ins Netz gestellt. Bitte den Link rechts unten „verdi-kirche“ anschauen.
In Göttingen haben sich kirchliche Beschäftigte an den Aktionen der kommunalen Kolleginnen und Kollegen beteiligt.
Nicht so schön: Es gibt auch den Versuch Mitarbeiter zu maßregeln, die sich für die Aktion frei genommen hatten. Das kann so nicht stehen bleiben! (W.M.)
Landeskirche Hannovers bestreitet verfassungsgemäßes Streikrecht für die kirchlichen Beschäftigten in Niedersachsen
Anläßlich der geplanten Aktion am 21.02.2008 vor der Marktkirche (Einführungsgottesdienst für die neuen Synodalen) holt das Landeskirchenamt die große Keule hervor und bestreitet den kirchlichen Beschäftigten grundsätzlich das verfassungsrechtlich gesicherte Streikrecht. Doch hat das Streikrecht den gleichen Verfassungsrang wie das kirchliche Selbstbestimmungsrecht. Mehr… LKA bestreitet das Streikrecht.pdf
Dabei geht es bei der Aktion vor der Marktkirche noch gar nicht um die groß angelegte Aktion: Es soll den Synodalen lediglich gratuliert werden und auch eine Botschaft mit auf den Weg gegeben werden, sich bei allem notwendigen Wandel für gerechte Lösungen und für die tarifliche Bezahlung einzusetzen. Die Verteilung der Informationen an die Synodalen beginnt um 9.30 Uhr, ab 10.30 Uhr sind weitere Aktionen geplant. Auch in anderen Städten wird zeitgleich protestiert.
Der MVV teilt in vollem Umfang die Haltung von ver.di zum Streikrecht!
Mehr … ver.di: Streikrecht auch für kirchliche Beschäftigte.pdf
Kirchliche Arbeitgeber nehmen nur kurz an der Sitzung der ADK-Arbeitsgruppe teil
Die Arbeigeberseite zeigte sich empört über die Veröffentlichung ihres „Eckpunktepapiers“. Auch wenn im Kopf dieses Papiers die drei beteiligten Landeskirchen aufgeführt seien, wäre der Inhalt nicht mit den Kirchenleitungen abgestimmt gewesen. Dies lässt hoffen, dass am 27. Februar in der nächsten ADK-Sitzung auf der Grundlage des ADK-Beschlusses vom Juli 2007 weiterverhandelt werden wird. Mehr… Tarif-Info-8.pdf
Von der Arbeitnehmerseite wurde ein eigener Entwurf für den Fortgang der Verhandlungen vorgelegt …. adk-verhandlungsstand.pdf
Das Arbeitnehmerbündnis ruft im Tarifinfo 8 zu einer gemeinsamen Aktion vor der Marktkirche in Hannover am 21. Februar 2008 um 10.30 Uhr auf. Bereits vor dem Gottesdienst sollen die Synodalen auf die unzureichende Bezahlung der kirchlichen Beschäftigten hingewiesen werden. (W.M.) 17.02.2008
Neues „Tarif“-Info 7 erschienen: Die kirchlichen Arbeitgeber provozieren mit der Ankündigung einer Dienstvertragsordnung 2008 ohne Bezug auf den TV-L
Es hat lange gedauert, bis im Arbeitnehmerbündnis eine gemeinsame Sprachregelung über das neue Tarifinfo gefunden wurde. Der MVV wurde teilweise sehr heftig kritisiert, weil er das Eckpunktepapier der Arbeitgeberseite veröffentlicht hat. Es ist aber auch klar, dass in einem Arbeitnehmerbündnis aus drei Organisationen mit unterschiedlichen Traditionen nicht alle im gleichen Tempo marschieren wollen und können. Wir vom MVV wollen es gern forscher und deutlicher, andere sind da eher zögerlicher. Bei ver.di tritt der Vorsitzende Frank Bsirske sehr offensiv auf und spricht beim Arbeitgeberangebot des Herrn Schäuble von Rosstäuscherei und macht deutlich, dass sich die Beschäftigten eine gerechte Entlohnung auch erkämpfen werden. Es ist zu hoffen, dass bald auch bei uns im kirchlichen Bereich offensiver gekämpft wird. Die Beschäftigten scheinen jedenfalls bereit zu sein, zu handeln.
Der Tarifprotest zur Einführung der neuen Synodalen am 21. Februar 2008 ist eine weitere Gelegenheit, erneut Flagge zu zeigen. Der Festgottesdienst in der Marktkirche Hannovers beginnt um 10.00 Uhr. Wer die Synodalen begrüßen und mit den Sorgen der Mitarbeiterschaft wegen ihrer schlechten Bezahlung vertraut machen will, sollte möglichst schon vorher da sein. Andere Beschäftigte werden sicher erst später dazu kommen können, denn immerhin müssen wir uns für die Teilnahme Urlaub oder überstundenfrei nehmen.
Es sollen auch noch zeitgleiche regionale Aktionen stattfinden. Wo dies nicht der Fall ist, wäre eine Reise in die Landeshauptstadt auf jeden Fall empfehlenswert. (W.M.) Tarif-Info-7.pdf 08.02.2008
Kirchliche Mitarbeiter denken an Warnstreiks!
Auf der mit 185 Teilnehmern gutbesuchten Mitarbeiterversammlung des Kirchenkreises Göttingen erklärte das ADK-Mitglied Hilmar Ernst: „Als Mitglied für ver.di in der ADK, kann ich Euch berichten, dass erstmals im kirchlichen Bereich nicht nur zu phantasievollen Aktionen und Demonstrationen aufgerufen werden soll, um den TV-L zu bekommen. Es wird bei ver.di darüber hinaus erstmals auch über Warnstreiks und wenn nötig auch über Streiks in unseren Einrichtungen diskutiert.“ Mehr unter www.mav-goettingen.de
Auch die Göttinger Presse berichtete ausführlich. Mehr gt-020208-artikel.pdf
Kirchliche Arbeitgeber wollen weiterhin den TV-L nur mit Verschlechterungen!
Im Arbeitnehmerbündnis ist es ja verabredet, dass die über die ADK-Verhandlungen durch gemeinsame Tarif-Infos berichtet wird. Daran müssen wir uns natürlich halten, insbesondere was Einschätzungen angeht.
Das Tarif-Info 7 wird vorbereitet.
Unabhängig davon werden sich viele Kolleginnen und Kollegen für ein als Tischvorlage übereichtes Arbeitgeberpapier interessieren. Es trägt den Titel Eckpunkte zur Einführung eines neuen Tarifwerks für den Bereich der Konföderation ev. Kirchen in Niedersachsenâ.
Mehr.. Eckpunkte-Tarifwerk.pdf
Nach diesem Eckpunktepapier soll eine DVO 2008 mit durchgeschriebenen Arbeitsrechtsregelungen verhandelt werden, die große Teile des TV-L aufnimmt.Der Vorstoß der kirchlichen Arbeitgeber ist sehr erstaunlich, da in früheren Verhandlungen schon eine Einigung gelungen war, der zufolge der TV-L durch Bezugnahme in der DVO übernommen werden sollte.
Kirchliche Besonderheiten sollten dann in der DVO angepasst werden. (W.M.) 30.01.2008
Tarifprotest am 21.02.2008 vor der Marktkirche in Hannover
Im Arbeitnehmerbündnis wurde beschlossen, anlässlich der Neukonstituierung der Hannoverschen Synode am 21.02.2008 um 10.00 Uhr in der Marktkirche, öffentlich auf die schlechte Bezahlung der kirchlichen Beschäftigten hinzuweisen. Wer es ermöglichen kann, teilzunehmen, ist herzlich willkommen. MVV-Mitglieder erhalten wie üblich einen Fahrtkostenzuschuss in Höhe von 5 Euro für das Niedersachsenticket oder für Fahrgemeinschaften. 30.01.2008
Arbeitsgruppe der ADK tagt heute
Wie geht es weiter in der ADK? Wird der TV-L jetzt rückwirkend eingeführt? Wird die Besitzstandswahrung durch die überleitungsbestimmungen gewährleistet? Was ist mit den Nachzahlungen von Weihnachtsgeldern und Einmal-Zahlungen 2006 und 2007? Bleibt die Unkündbarkeit nach 15 Dienstjahren und einem Lebensalter von 40 Jahren erhalten? Kommt es zu einer Arbeitszeiterhöhung? All diese Fragen werden drängend an die ADK-Mitglieder herangetragen.
Nach der heutigen Sitzung werden wir sagen können, wie es weiter geht. Alle Westkirchen haben inzwischen den Grundsatz akzeptiert, dass auch die kirchlichen Arbeitgeber zu den Bedingungen des öffentlichen Dienstes vergüten und beschäftigen müssen. Nur in der Konföderation versucht man bisher noch, die Löhne und Gehälter abzusenken. Das führt zu einer zunehmenden Unzufriedenheit unter den Beschäftigten. Wenn sich die Arbeitgeber nicht deutlich bewegen, werden wir ordentlich Druck machen müssen.
In Göttingen kündigte ein ver.di-Vertreter unter großer Zustimmung der 185 Teilnehmer/innen der Mitarbeiterversammlung Warnstreiks in kirchlichen Kitas und andere Protestmaßnahmen an, wenn die Arbeitgeber weiter mauern.
Der MVV wird diese Aktionen nach Kräften unterstützen. Zum Streik aufrufen dürfen nach dem Tarifvertragsgesetz nur Gewerkschaften, nicht aber die Mitarbeiterverbände.
29.01.2008
Mutterschutz und Beschäftigungsverbote in der vorschulischen Kinderbetreuung
Von Einrichtungen der Kinderbetreuung kamen in den letzten Jahren immer wieder Anfragen zum Mutterschutz – insbesondere zu Beschäftigungs-verboten aufgrund von Infektionsgefährdungen. Bundesweite Aussagen waren lange Zeit wegen der unterschiedlichen und sich immer wieder ändernder Empfehlungen der Arbeitsschutzbehörden in den Ländern nicht möglich. Mittlerweile gibt es durch den „Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik“ (LASI) weitgehend einheitliche Empfehlungen. Die einzelnen Landesbehörden können graduell davon abweichen. Mehr http://www.ekd.de/efas/thema-des-monats.html
23.01.2008
Kindertagesstättenverband Einbeck-Dassel fordert die übernahme des TV-L ohne Verschlechterungen
Jetzt fordern auch schon die Arbeitgeber die übernahme des TV-L. Der Vorstand des Kindertagestättenverbandes „verspürt eine starke Diskrepanz zwischen der Forderung einer Qualitätssteigerung in den Kitas einerseits und andererseits den zähen Tarifverhandlungen. Wenn wir Qualität verlangen von unseren Erzieherinnen, dann müssen sie auch entsprechend entlohnen.“
Das ist sicher richtig. Der MVV bittet alle Kitaleitungen und die Mitarbeitervertretungen auch mit ihren Anstellungsträgern ins Gespräch zu kommen und deren Unterstützung zu erbitten. Nach Auffassung des MVV ist es erforderlich und bei fast 10.000 Kitabeschäftigten auch angemessen, dass auf Arbeitgeberseite mindestens drei Vertreter in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission die Kita-Anstellungsträger repräsentieren.
Hier ist das Schreiben des Ev.-luth. Kindertagesstättenverbandes im Wortlaut Erzieherinnen-in-einbeck-dassel.pdf
16.01.2008
EKD: Arbeitnehmerseite fordert: 8 % mehr Gehalt, mindestens 200 ⬠ab 01.01.2008!
Beschlossen wurde in einer Sondersitzung der Kommission am 02.01.2008 für die Jahre 2006 und 2007 jeweils 300 Euro Einmalzahlungen durchzuführen. Dabei ist bemerkenswert, dass die 2500 Kolleginnen und Kollegen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) aufgrund der Nachwirkung des BAT immer das volle Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten haben. Nur in den Landeskirchen der Konföderation in Niedersachsen hat es dramatische Lohnsenkungen gegeben. Ist es für uns wirklich ein Trost, wenn dafür unsere Arbeitgeber über besonders hohe Rücklagen verfügen? Wir werden uns 2008 den TV-L ohne Verschlechterungen erkämpfen und die Nachzahlung der Sonderzahlungen 2006 und 2007 einfordern.
Einen ausführlichen Bericht zu den Verhandlungen bei der EKD gibt es hier: ark_info_11-01-2008.pdf 15.01.2008:
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