Arbeitsgericht Bielefeld verbietet Streik in der Diakonie

Auch der MVV bedauert die Bielefelder Entscheidung: Die Überbewertung des Staatskirchenrechts gegenüber dem Grundrecht auf Streik kann nicht nachvollzogen werden.
Der Kampf für das Grundrecht auf Streik auch im Bereich von Kirche und Diakonie wird von Verdi nicht nur für die eigenen Gewerkschaftsmitglieder geführt, sondern auch zur Verteidigung von Verfassungsrechten für alle Bürger. Die Kirche gefährdet mit der Bestreitung des Streikrechts das ihr vom Staat zugestandene privilegierte Staatskirchenrecht insgesamt. Das bisherige Staatskirchenrecht steht nicht nur in Deutschland vor einer Überprüfung (Zunehmende Säkularisierung, Gleichbehandlung mit dem Islam, Antidiskriminierung, Bedeutungszunahme der individuellen Grundrechte), sondern es passt auch nicht so recht in den europäischen Verfassungskontext, der auf einer deutlichen Trennung von Kirche und Staat basiert.

Wir veröffentlichen im folgenden ein Verdi-Flugblatt  Diakonie: Streik in zwei Landeskirchen verboten und die Verdi-Presseerklärung.

Ver.di Berlin. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bedauert die Entscheidung des Arbeitsgerichts Bielefeld zur Rechtmäßigkeit von Streiks in kirchlichen Einrichtungen: „Wir hätten uns in der ersten Instanz ein anderes Urteil gewünscht. Aber endgültig entschieden ist nichts. Die weiteren Instanzen stehen erst noch bevor“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke. ver.di werde gegen das Urteil Berufung einlegen.

Es sei bedauerlich, dass das Arbeitsgericht Bielefeld den Sonderstatus der Kirchen höher bewerte als die grundgesetzlich geschützten Rechte der Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen.

„Wir bleiben dabei: Streikrecht ist ein Grundrecht“, bekräftigte Paschke. Gegebenenfalls müsse am Ende des Instanzenwegs das Bundesverfassungsgericht über diese Frage entscheiden. Sie sei zuversichtlich, dass das höchste deutsche Gericht den Sonderstatus der Kirchen letztlich nicht so weitreichend auslege, dass Streiks verboten wären.

Zuvor hatte das Arbeitsgericht Bielefeld in erster Instanz entschieden, dass ver.di nicht zu Streiks in diakonischen Einrichtungen aufrufen darf, um gerechte Arbeits- und Lohnbedingungen zu erreichen. Anlass für die juristische Auseinandersetzung waren von ver.di organisierte Arbeitsniederlegungen im Mai und September 2009.

Diese hatten die Arbeitgeber beim Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) so unter Druck gesetzt, dass sie schließlich mit der arbeitsrechtlichen Kommission höhere Löhne vereinbarten. Gleichzeitig gingen die diakonischen Arbeitgeber unter Berufung auf kirchliche Sonderrechte juristisch gegen ver.di vor.

V.i.S.d.P.:
Cornelia Haß
ver.di-Bundesvorstand

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