Wir sind gebeten worden, die Rechtsgrundlage für die Arbeitsbefreiung für die Teilnahme an Veranstaltungen beruflicher Vereinigungen auf die Homepage zu stellen. Dem kommen wir gerne nach:
Arbeitsbefreiung zur Teilnahme an Veranstaltungen beruflicher Vereinigungen
Es handelt sich bei der Demo am 26. Mai vom Hauptbahnhof Hannover zur Dialogkundgebung vor dem Henriettenstift zweifellos um eine Veranstaltung beruflicher Vereinigungen.
Wenn uns durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverfassungsgericht das Streikrecht schon vorenthalten wird, sollten wir die kirchliche Möglichkeit der Arbeitsbefreiung für uns nutzen.
Vor längerer Zeit zitierte ein Superintendent auf einer Mitarbeiterversammlung Paulus: „Denn es spricht die Schrift: Du sollst nicht dem Ochsen das Maul verbinden, der da drischt, und: Ein Arbeiter ist seines Lohnes wert.„ Damit ist neben einer gerechten Entlohnung (die uns willkürlich verweigert wird) auch gemeint, dass sich die kirchlichen Leistungsträger (also wir) frei äußern dürfen!
Lasst uns am 26. Mai 2016 vor der Synode die Wertschätzung unserer Arbeit einfordern!