Wenn Kolleginnen und Kollegen hören, dass unsere kirchlichen Arbeitgeber planen, ein abgesenktes kirchliches Tarifwerk und betriebsbedingte Kündigungen durchzusetzen, kommt regelmäßig der Stöhner: „Schade, dass wir bei Kirchens nicht streiken dürfen?“ Wie ist das denn eigentlich mit dem Streikrecht? Gibt es Gesetze, die es den kirchlichen Beschäftigten verbieten, gewerkschaftliche Arbeitskämpfe zur Durchsetzung ihrer wirtschaftlichen Interessen führen zu können oder wird dies nur von interessierter (Arbeitgeber-)Seite behauptet? Hierzu gibt es einen hervorragenden Artikel vom ausgewiesenen Experten für kirchliches Arbeitsrecht Günter Busch, der vor einigen Jahren schon mal im Gesamtausschuss-Info veröffentlicht wurde und der noch nichts von seiner Aktualität eingebüßt hat.
Bitte hier klicken: Arbeitskämpfe im kirchl Bereich sind zulässig.pdf
Dürfen kirchliche Mitarbeiter streiken? 16219_flugblatt_streikrecht.pdf