Zusammenarbeit

Zusammenarbeit mit dem VKM

In der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission arbeitet die Kirchengewerkschaft mit den Kollegen der Verbände Kirchlicher Mitarbeiter zusammen. Das hat sich in den letzten Jahren nach Gründung einer Bürogemeinschaft mit einer Juristischen Referentin und Verwaltungskraft zur Unterstützung der Arbeitnehmerseite in der ADK stark verbessert.
Nur wenn sich die kirchlichen Beschäftigten nicht aufspalten lassen, können Sie die Tarifanbindung an den Öffentlichen Dienst erhalten und betriebsbedingte Kündigungen verhindern. Auf Dauer sollte auch im kirchlichen Bereich versucht werden, die bisherige Zersplitterung der Arbeitnehmerorganisationen zu überwinden.
Wir haben uns Gedanken gemacht, wie aktuell die Zusammenarbeit der drei Arbeitnehmerorganisationen organisiert werden kann.

 

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