Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK)
Die ADK ist für die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse von 35.000 Beschäftigten im Bereich der Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen zuständig. Sie regelt die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen durch eine paritätisch besetzte Kommission,
die aus jeweils 9 Arbeitgeber- und 9 Arbeitnehmervertretern besteht. Die Kirchengewerkschaft stellt als größte Arbeitnehmergruppe in der ADK vier Sitze, die von Christel Orb-Runge, Werner Massow, Colette Herden und Thomas Müller wahrgenommen werden. Letzterer ist zugleich Sprecher der Arbeitnehmerseite.
Die Verbände kirchlicher Mitarbeiter (VkM) Hannover sind mit drei, Braunschweig und Oldenburg mit je einem Sitz vertreten.
Die Gewerkschaft ver.di hat sich nach einer Amtsperiode 2010 aus der ADK zurückgezogen. Sie beharrt damit entgegen der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts von November 2012 zur Anerkennung des „Dritten Weges“ als einer mit Tarifverträgen ebenbürtigen Gestaltungsform von Arbeitsbedingungen auf ihrer Ablehnung. Ihre Mitglieder haben die gleichen Interessen wie unsere und so werden diese quasi von uns unentgeltlich mit vertreten.