Antrag über einen Mobilitätszuschuss

Aufgrund der finanziellen Belastung der Mitarbeitenden durch die drastisch gestiegenen Energiekosten und die damit einhergehende Erhöhung der Treibstoffpreise fordert die ADK eine Arbeitsrechtsregelung für einen Mobilitätszuschuss.

Die Arbeitsrechtsregelung für einen Mobilitätszuschuss beinhaltet für alle Mitarbeitenden, deren Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikantenverhältnisse jeweils zum 01. des Monats, für den der Zuschuss gezahlt wird, Bestand hat und für den jeweiligen Monat an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt besteht, über das ihnen zustehende Entgelt hinaus für drei Monate jeweils einen Tankgutschein über 50,00 Euro brutto.

Der Antrag auf Beschluss dieser Arbeitsrechtsregelung befindet sich unter folgendem Link:

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