Anmaßung: Kirche will Streiks in der Diakonie verbieten lassen!

Seit Jahren hat es keine Lohnanpassungen für die Beschäftigten der Diakonie mehr gegeben, die unter die Arbeitsvertragsrichtlinen der EKD fallen (AVR-EKD). Jetzt wollen die Kolleginnen und Kollegen dort nach Aufruf der Gewerkschaft Verdi streiken. Das ist ihr gutes Recht, nach der Verfassung in Deutschland und den europäischen Rechtsbestimmungen: Streikrecht ist Verfassungsrecht Die Kirche sieht dies anders und will den Streikaufruf durch das Arbeitsgericht Bielefeld verbieten lassen. Die Arbeitskampfmaßnahmen seien „mit dem biblisch gebotenen Dienst am Nächsten nicht vereinbar“. Das ist unerhört! Die Arbeitgeber der Diakonie haben sich zu knallharten Arbeitgebervereinigungen zusammengeschlossen, die den Arbeitnehmern ihre unfairen Vorstellungen vom „Dritten Weg“ aufzwingen. Die Arbeitnehmer sollen sich dagegen nicht wirksam wehren dürfen. Wenn dann noch bedacht wird, dass die Mittel der Diakonie fast ausschließlich aus öffentlichen Quellen stammen, wird die Angelegenheit makaber. Die Kirche gefährdet das ihr noch zugestandene privilegierte Selbstbestimmungsrecht, wenn sie derart überzogene Vorstellungen gerichtlich durchsetzen will. Die Landeskirche Hannovers mit ihrem Diakonischen Werk bleibt aufgefordert, sich von der Beteiligung an der Arbeitsgerichtsklage in Bielefeld zurückzuziehen. Mehr Klage gegen das Streikrecht

Auch im Bereich der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen geht es in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission nicht gerade fair zu. W.M.

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