Viele Kita-Beschäftigte können sich verständlicherweise nicht vorstellen bis zum Alter von 67 Jahren die Arbeit durchzuhalten. Es ist deshalb sehr bedauerlich, dass die staatliche Förderung der Altersteilzeit 2009 beendet wurde. Was kann getan werden? Wir sind im MVV an der Fortentwicklung der Altersteilzeit sehr interessiert und sammlen zurzeit alle Regelungen aus anderen Landeskirchen und aus dem öffentlichen Dienst. Der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen der Landeskirche Hannovers ist ebenfalls an diesem Thema dran und hat die Mitarbeitervertretungen um Mithilfe gebeten. Eine sehr hilfreiche Stellungnahme ist von der MAV Leine-Solling gekommen: MAV Leine.
Neben möglichen Anschlussregelungen ist auch das Thema „Lebensarbeitszeitkonto“ interessant. Bei diesem Modell erhält der Arbeitnehmer einen Teil seiner Arbeitszeit nicht ausgezahlt. Die eingesparte Lohnsumme wird vezinst angelegt und kann z.B. für ein früheres Ausscheiden aus dem Arbeitsleben eingesetzt werden. Ein Zeitwertkonto ist ein Arbeitszeitkonto, in das der Mitarbeiter Arbeitsentgelt oder Arbeitszeit einbringen kann, um damit eine bezahlte Freistellung zu finanzieren. Durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen („Flexigesetz“) wurden die sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, wodurch Zeitwertkonten an Attraktivität und Verbreitung gewonnen haben. Laut einer Studie der Gothaer Lebensversicherungen werden in 21,1% der Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten Zeitwertkonten verwendet.[1] Umfassend reformiert wurden die Zeitwertkonten durch das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen („Flexi II„), das am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist.