ADK: Stufengleiche Überleitung der Kita-Beschäftigten in den Kommunaltarif

ADKJetzt ist es in trockenen Tüchern: Die stufengleiche Überleitung der Kita-Beschäftigten führt zu deutlichen Gehaltsverbesserungen ab dem neuen Jahr 2017.

Die Arbeitgeberseite konnte sich noch nicht entschließen auch den Sozialbereich einzubeziehen. Dadurch bleiben die Sozialarbeiter und -pädagogen sowie die pädagogischen Fachkräfte in der Schulbetreuung außen vor. Das darf nicht so bleiben! MEHR:  adk-info-2016_09_08

Weiterverhandelt wird auch noch über die Überleitung der Heilpädagoginnen und anderer Beschäftigten der „kleinen EG 9“ sowie über die Eingruppierung von Kita-Leiterinnen mit I-Gruppen, Krippen und Horten, die wegen der pädagogischen Differenzierung weniger Kinder aufnehmen können. Dabei geht es nicht um die bestehende Besitzstandssicherung, sondern vor allem um erhebliche Nachteile bei der Eingruppierung neuer Leitungen.

Auch die Eingruppierung der pädagogischen Leitungen muss dem Gesamtgefüge der Eingruppierung folgend angehoben werden.

Völlig unverständlich bleibt, dass auch bei der Eingruppierung der Diakoninnen und Diakonen noch weitere Verzögerungen auftraten. Hier waren die Arbeitgeber nicht einmal bereit, zu erklären, warum die ausverhandelten Änderungen noch nicht greifen sollten.

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